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Anlässlich Hopf-Haus Demo: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild, 4.4.2014
/ Presseaussendungen /Wien 1220, Donaustadt von IDM_adminInitiative Denkmalschutz: Verliert die Donaustadt ihr historisches Erscheinungsbild? )
Hopf-Haus: Anlässlich der Demo am 5.4.2014 gegen Abriss
Das einstöckige Hopf-Haus in Wien-Kagran, ein wunderschönes Beispiel für den “Baumeister-Jugendstil” in Transdanubien, soll abgerissen werden und einem 6geschoßigen Wohnungsneubau weichen. Das vom Stadtbaumeister Josef Hopf 1905-06 erbaute Haus zeichnet sich durch seine reizvolle, dekorative Fassade in secessionistischen bzw. Neoempire-Formen aus. Falls die Demonstration morgen, Samstag “Gegen den Abriss des Hopf-Hauses” (5. April, 14-15 Uhr direkt vor dem Hopf-Haus, Donaufelder Straße 241; vgl. Facebook-Gruppe) den geplanten Abriss nicht mehr verhindern kann, sind die Verantwortlichen schnell ausgemacht: Es war wieder einmal die Untätigkeit sowohl der Wiener Stadtregierung als auch der Bezirksvertretung Donaustadt.
Fordert die Untätigkeit von Gemeinde und Bezirk drei Opfer in Kagran?
Diese beiden Institutionen haben es nämlich verabsäumt sich zeitgerecht für den Schutz der historisch wertvollen Häuserzeile an der Donaufelderstraße einzusetzen. 2004/05 wäre der richtige Zeitpunkt dafür gewesen. Damals wurde der aktuell gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Gemeinderat beschlossen (24. Mai 2005; Plandokument 7482). Und der Bezirk Donaustadt hat in seiner Stellungnahme zum Planentwurf, die wesentlichen Einfluss auf den Beschluss im Gemeinderat hat, keinen Wunsch im Sinne der Erhaltung geäußert (mehrheitlicher Beschluss in der Bezirksvertretungssitzung vom 2. Dezember 2004): Es wurde weder eine Schutzzone noch eine niedrigere Bauhöhenwidmung vorgeschlagen, beides wesentliche Instrumente, die den Erhalt gesichert und den Anreiz zum Abriss und Neubau vermieden hätten.
Donaufelderstraße 217 und 219 die nächsten Opfer?
Nach dem Hopf-Haus könnten zwei weitere historische Gebäude in der Donaufelderstraße die nächsten Opfer sein: Beim Haus Donaufelderstraße 217 mit secessionistischem Fassadendekor, prangt aktuell schon ein Werbeplakat für einen Wohnungsneubau, ebenso beim Nachbarhaus aus der gleichen Bauepoche.
Spätestens seit 1996 war die Erhaltenswürdigkeit bekannt!
Bereits 1996 hat die Stadt Wien im Rahmen ihres Schutzzonenmodells Gebiete definiert, die “mit hoher Wahrscheinlichkeit” als schutzzonenwürdig eingestuft werden konnten, darunter waren auch die betroffenen Häuser. Geschehen ist leider – wie man sieht – nichts.
Wann werden Gemeinde und die Bezirke endlich tätig?
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist das entscheidende Schutzinstrument
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Stellungnahme Planentwurf 8075, Liesing: Endresstraße, Maurer Lange Gasse, Haymogasse, 27. Februar 2014
/ Presseaussendungen /Wien 1230, Liesingvon IDM_adminStellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8075, Kat.G. Mauer in Liesing, 1230 Wien
Für das Gebiet zwischen Endresstraße, Linienzug 1-3, (1. Wr. Hochquellenwasserleitung), Alma-König-Weg, Binagasse, Haymogasse, Dreiständegasse und Geßlgasse.
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Haus Endresstraße 113 (erbaut 1867 mit einer Fassadenadaptierung von Adolf Göbl aus 1901; historistische Fassadengliederung mit dekokrativem Zwerchgiebel) bestandsgenau zu widmen (derzeit im Planentwurf mit W I 7,5 m viel zu hoch gewidmet). Zu überprüfen wäre, ob die bebaubare Fläche im Anschluss an die gartenseitige Fassade vom historischen Bau abgerückt werden kann.
Um den Bestand und die Sicht auf die von der Endresstraße zurück gesetzte späthistorische Villa (Endresstraße 101) zu erhalten, wird einerseits empfohlen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen und andererseits die im Planentwurf vorgesehene bebaubare Fläche östlich des biedermeierlichen Landhauses Endresstraße 103 nicht zu widmen, sodass die Baufluchtlinie mit der östlichen Außenwand des Hauses Endresstraße 103 abschließt.
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Stellungnahme zum Planentwurf 8059 (u. a. Linzer Straße, Rosentalgasse), 02.01.2014
/ Presseaussendungen /Wien 1140, Penzing von IDM_adminStellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien
Für das Gebiet zwischen Pappelstraße, Steinböckengasse, Eichenweg, Heideweg, Heschweg, An der Niederhaid, Dehnegasse, Linzer Straße, Rosentalgasse, Freyenthurmgasse, Hüttelbergstraße, Wegerichgasse, Libellenweg, Stockentenweg, Zyklamengasse, Schmätzerweg, Nachtigallenweg, Ulmenstraße.
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Es wird vorgeschlagen für die Häuser Linzer Straße 392 bis 396 (gemeinsam mit Linzer Straße 381a) eine Schutzzone auszuweisen (gemäß Beilage 1, Antragsentwurf 2, Seite 1, ist auch eine “Festsetzung einer Schutzzone” für Teile dieses Plangebietes vorgesehen, jedoch ist im Planentwurf keine solche ausgewiesen!) . Das Haus Linzer Straße 396 wird selbst im Erläuterungsbericht (S. 3) als “von kunsthistorischer Bedeutung” bewertet und im Dehio (S. 319) folgendermaßen beschrieben: “Erbaut 1904 von M. Markl und F. Müller, secessionistisches Miethaus, überhöhte Seitenachsen mit Erkern, vorgezogene Traufe, floraler Reliefdekor, Gitterbalkons; marmorverkleidetes Vestibül mit Stuckreliefs, Ätzglasfenster” (vgl. auch Achleitner, S. 95).
Dieses Haus und die beiden Nachbarhäuser (aus der gleichen Bauperiode stammend: Linzer Straße 392 mit Gründerzeitdekor, erb. 1887; Linzer Straße 394, erbaut 1901, mit Mittelerker) bilden typische Vertreter von Schutzzonenhäusern in Wien und würden allein oder gemeinsam mit dem der Straße gegenüberliegenden Haus Linzer Straße 381A (erbaut 1902, mit gründerzeitlicher Fassadengliederung; außerhalb des Plangebietes gelegen) eine eigenständige Schutzzone bilden. Zum besseren Schutz wird darüber hinaus vorgeschlagen eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) für die genannten Bauten auszuweisen, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird.
Weiters wird empfohlen für die Häuser Rosentalgasse 14 und Rosentalgasse 19 bestandsgenaue Widmungen sowohl in Bezug auf die Bauhöhe, als auch in Bezug auf die bebaubare Fläche auszuweisen.
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