AKTUELLE BERICHTE

1230

Stellungnahme Planentwurf 8075, Liesing: Endresstraße, Maurer Lange Gasse, Haymogasse, 27. Februar 2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8075, Kat.G. Mauer in Liesing, 1230 Wien

Für das Gebiet zwischen Endresstraße, Linienzug 1-3, (1. Wr. Hochquellenwasserleitung), Alma-König-Weg, Binagasse, Haymogasse, Dreiständegasse und Geßlgasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen das ebenerdige Haus Endresstraße 113 (erbaut 1867 mit einer Fassadenadaptierung von Adolf Göbl aus 1901; historistische Fassadengliederung mit dekokrativem Zwerchgiebel) bestandsgenau zu widmen (derzeit im Planentwurf mit W I 7,5 m viel zu hoch gewidmet). Zu überprüfen wäre, ob die bebaubare Fläche im Anschluss an die gartenseitige Fassade vom historischen Bau abgerückt werden kann.
Um den Bestand und die Sicht auf die von der Endresstraße zurück gesetzte späthistorische Villa (Endresstraße 101) zu erhalten, wird einerseits empfohlen die Baufluchtlinien dem Bestand exakt anzupassen und andererseits die im Planentwurf vorgesehene bebaubare Fläche östlich des biedermeierlichen Landhauses Endresstraße 103 nicht zu widmen, sodass die Baufluchtlinie mit der östlichen Außenwand des Hauses Endresstraße 103 abschließt.

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1140 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 8059 (u. a. Linzer Straße, Rosentalgasse), 02.01.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8059, Kat.G. Hütteldorf in Penzing, 1140 Wien

Für das Gebiet zwischen Pappelstraße, Steinböckengasse, Eichenweg, Heideweg, Heschweg, An der Niederhaid, Dehnegasse, Linzer Straße, Rosentalgasse, Freyenthurmgasse, Hüttelbergstraße, Wegerichgasse, Libellenweg, Stockentenweg, Zyklamengasse, Schmätzerweg, Nachtigallenweg, Ulmenstraße.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Es wird vorgeschlagen für die Häuser Linzer Straße 392 bis 396 (gemeinsam mit Linzer Straße 381a) eine Schutzzone auszuweisen (gemäß Beilage 1, Antragsentwurf 2, Seite 1, ist auch eine “Festsetzung einer Schutzzone” für Teile dieses Plangebietes vorgesehen, jedoch ist im Planentwurf keine solche ausgewiesen!) . Das Haus Linzer Straße 396 wird selbst im Erläuterungsbericht (S. 3) als “von kunsthistorischer Bedeutung” bewertet und im Dehio (S. 319) folgendermaßen beschrieben: “Erbaut 1904 von M. Markl und F. Müller, secessionistisches Miethaus, überhöhte Seitenachsen mit Erkern, vorgezogene Traufe, floraler Reliefdekor, Gitterbalkons; marmorverkleidetes Vestibül mit Stuckreliefs, Ätzglasfenster” (vgl. auch Achleitner, S. 95). 1140 Wien Dieses Haus und die beiden Nachbarhäuser (aus der gleichen Bauperiode stammend: Linzer Straße 392 mit Gründerzeitdekor, erb. 1887; Linzer Straße 394, erbaut 1901, mit Mittelerker) bilden typische Vertreter von Schutzzonenhäusern in Wien und würden allein oder gemeinsam mit dem der Straße gegenüberliegenden Haus Linzer Straße 381A (erbaut 1902, mit gründerzeitlicher Fassadengliederung; außerhalb des Plangebietes gelegen) eine eigenständige Schutzzone bilden. Zum besseren Schutz wird darüber hinaus vorgeschlagen eine besondere Bebauungsbestimmung (BB) für die genannten Bauten auszuweisen, in denen die Anzahl der existierenden Hauptgeschoße festgesetzt wird.

Weiters wird empfohlen für die Häuser Rosentalgasse 14 und Rosentalgasse 19 bestandsgenaue Widmungen sowohl in Bezug auf die Bauhöhe, als auch in Bezug auf die bebaubare Fläche auszuweisen.

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1200 Wien

Stellungnahme zum Planentwurf 7103E (Kindergarten Kapaunplatz 10), 14.11.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7103E, Kat.G. Brigittenau

Für das Gebiet zwischen Kapaunplatz und Aignerstraße

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Auf dem kleinen Plangebiet befindet sich am Kapaunplatz 10 der (§ 2a) denkmalgeschützte Kindergarten „Friedrich Wilhelm Fröbel“, der von der bekannten und u.a. auf die Errichtung von Kindergärten spezialisierten Architektin Margarete Schütte-Lihotzky 1950-1952 erbaut wurde. “Der Bau spiegelt den Willen der Stadtregierung, den sozialpädagogischen Niedergang der totalitären Ära des Nationalsozialismus zu überwinden und die Ideen der Zwanzigerjahre neuerlich aufleben zu lassen und sie weiter zu entwickeln.” (Zitat Docomomo). Laut Erläuterungsbericht soll südlich dieses Hauptbaues eine zusätzliche bebaubare Fläche verordnet werden, um einen “Erweiterungsspielraum” (S.4) zu schaffen. Wieso dafür so eine umfassende Ausweitung der Baufläche bis zur Aignerstraße erfolgen muss, zumal nur beabsichtigt ist einen “kleinräumigen Neubau an Stelle des bestehenden provisorischen Objekts” (S. 3; südl. des Hauptbaues) zu errichten, bleibt unklar.

Im Sinne der Erhaltung des denkmalgeschützten Bestandes wird empfohlen die Baufluchtlinien des Hauptbaues (aus 1950-52) möglichst dem Bestand genau anzupassen und die Höhenwidmung auf Bestand zu reduzieren (derzeit mit Bauklasse I viel höher gewidmet). Für den “beabsichtigten Erweiterungsspielraum” möge dazu abgesetzt(!) eine kleinere bebaubare Fläche geschaffen werden. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherung des denkmalgeschützten Hauptbaues, sondern dient auch der visuellen Lesbarkeit des architekturgeschichtlich bedeutenden Kindergartens.
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