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VEREIN INITIATIVE DENKMALSCHUTZ
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Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015
/ Presseaussendungen /Salzburg / Tennengauvon W.F.Einspruch gegen Bebauungsplan, Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”) in Oberalm bei Hallein, 05.03.2015
Einspruch gegen Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“ – “Fischer-Villa”
In der so genannten Fischer-Villa (Fischer-Villa-Straße 6) hat der österreichische Philosoph Ludwig Wittgenstein (1889–1951) im Sommer 1918 – auf Fronturlaub bei seinem Onkel Paul Wittgenstein (1842–1928) – seiner epochalen Schrift „Tractatus logico philosophicus“ die endgültige Fassung verliehen. Die ehem. Sommerfrische-Villa ist nicht denkmalgeschützt, muss aber als erhaltenwürdiges, kulturgeschichtlich außergewöhnliche Gebäude eingestuft werden.
Deshalb erhebt der Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, Einspruch gegen den geänderten Bebauungsplan „Oberalm Süd und Bogenmühle Teil B“.
Unser Verein fordert daher die Erhaltung und Restaurierung des bestehenden Bestandes im Hinblick auf die Nutzung als „Europäischen Erinnerungsort für lebendige Kultur“.
Foto: Wittgenstein-Villa (“Fischer-Villa”), Stefan Zenzmaier
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Stellungnahme Planentwurf 7318E, Cottagegasse, Gentzgasse, 05.03.2015
/ Presseaussendungen /Wien 1180, Währing von W.F.Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7318E, Kat.G. Währing, 1180 Wien
Für das Gebiet zwischen Cottagegasse, Hofstattgasse und Gentzgasse
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Es wird vorgeschlagen für das gesamte Plangebiet, das durch seine viergeschoßige gründerzeitliche Blockrandbebauung gekennzeichnet ist, eine Schutzzone auszuweisen. Bereits 1996 wurde dieses Gebiet von der Magistratsabteilung 19 mit hoher Wahrscheinlichkeit als schutzzonenwürdig befunden (vgl. “Schutzzonenmodell Wien” ), und sonst hat es – bis auf den bedauerlichen Abbruch Cottagegasse 6 / Ecke Hofstattgasse 9 (Gasthaus “Sanfter Heinrich” bzw. “Das Cottage”) in jüngster Zeit (vgl. Fotoserie: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157629297696963/ ) – kaum nachteilige Veränderungen der historistischen Gründerzeithäuser gegeben: Haus Gentzgasse 64-66 (historistische Fassadengliederung teilweise erhalten, gründerzeitliche Struktur im Inneren), Cottagegasse 2 (Ecke Gentzgasse 68; vgl. Foto 1; Eckturm, Fassade abgeschlagen, erhaltene gründerzeitlicher Dekor und Gestaltung im Inneren), Cottagegasse 4 (vgl. Foto 2; reiche späthistoristische Fassadengliederung), Hofstattgasse 7 (vgl. Foto 3; secessionistische Fassadengliederung). Insbesondere auch im Hinblick auf die gründerzeitliche Häuserzeile gegenüber der Cottagegasse 2-6 (die Häuser Cottagegasse 1 bis 7 wurden um 1890/1900 erbaut und zeichnen sich durch barockisierende und zum Teil üppige neomanieristische Formensprache aus), die sich zwar außerhalb des Plangebietes befindet, jedoch unzweifelhaft schutzzonenwürdig ist und ein gemeinsam geschütztes Straßenensemble bilden könnte, ist eine Schutzzonenwidmung angebracht. Ebenso wird empfohlen für das Plangebiet die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
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Stellungnahme Planentwurf 8117, Gaswerk Leopoldau, 18.09.2014
/ Presseaussendungen /Wien 1210, Floridsdorf von W.F.Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8117, Kat.G. Leopoldau in Floridsdorf, 1210 Wien
Für das Gebiet zwischen Pfendlergasse, Jürgenssenweg, Rosenblattgasse, Tauschekgasse, Felmayergasse und Richard-Neutra-Gasse.
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:
Im Plangebiet befindet sich das ehem. Gaswerk Leopoldau (Pfendlergasse 1), das neben dem Simmeringer Gaswerk die ehemals größte Gaswerk-Erzeugung Wiens darstellte. Erbaut 1909-1912 von den Architekten Georg Köhler, Georg Löwitsch und Friedrich Dietz von Weidenberg weist die Anlage ein “bemerkenswertes Ensemble von Wohn- Verwaltungsgebäuden, Betriebs- und Magazinhallen” auf (Dehio). Im Gelände des Gaswerks befinden sich aktuell 17 unter Denkmalschutz stehende Objekte.
Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen bei (ehem.) Wohngebäuden die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
Die Empfehlungen im Detail:
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