AKTUELLE BERICHTE

1130 Wien

Stellungnahme Planentwurf 7318E, Cottagegasse, Gentzgasse, 05.03.2015

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7318E, Kat.G. Währing, 1180 Wien

Für das Gebiet zwischen Cottagegasse, Hofstattgasse und Gentzgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Es wird vorgeschlagen für das gesamte Plangebiet, das durch seine viergeschoßige gründerzeitliche Blockrandbebauung gekennzeichnet ist, eine Schutzzone auszuweisen. Bereits 1996 wurde dieses Gebiet von der Magistratsabteilung 19 mit hoher Wahrscheinlichkeit als schutzzonenwürdig befunden (vgl. “Schutzzonenmodell Wien” ), und sonst hat es – bis auf den bedauerlichen Abbruch Cottagegasse 6 / Ecke Hofstattgasse 9 (Gasthaus “Sanfter Heinrich” bzw. “Das Cottage”) in jüngster Zeit (vgl. Fotoserie: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157629297696963/ ) – kaum nachteilige Veränderungen der historistischen Gründerzeithäuser gegeben: Haus Gentzgasse 64-66 (historistische Fassadengliederung teilweise erhalten, gründerzeitliche Struktur im Inneren), Cottagegasse 2 (Ecke Gentzgasse 68; vgl. Foto 1; Eckturm, Fassade abgeschlagen, erhaltene gründerzeitlicher Dekor und Gestaltung im Inneren), Cottagegasse 4 (vgl. Foto 2; reiche späthistoristische Fassadengliederung), Hofstattgasse 7 (vgl. Foto 3; secessionistische Fassadengliederung). Insbesondere auch im Hinblick auf die gründerzeitliche Häuserzeile gegenüber der Cottagegasse 2-6 (die Häuser Cottagegasse 1 bis 7 wurden um 1890/1900 erbaut und zeichnen sich durch barockisierende und zum Teil üppige neomanieristische Formensprache aus), die sich zwar außerhalb des Plangebietes befindet, jedoch unzweifelhaft schutzzonenwürdig ist und ein gemeinsam geschütztes Straßenensemble bilden könnte, ist eine Schutzzonenwidmung angebracht. Ebenso wird empfohlen für das Plangebiet die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

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1210 Wien

Stellungnahme Planentwurf 8117, Gaswerk Leopoldau, 18.09.2014

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 8117, Kat.G. Leopoldau in Floridsdorf, 1210 Wien

Für das Gebiet zwischen Pfendlergasse, Jürgenssenweg, Rosenblattgasse, Tauschekgasse, Felmayergasse und Richard-Neutra-Gasse.

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Im Plangebiet befindet sich das ehem. Gaswerk Leopoldau (Pfendlergasse 1), das neben dem Simmeringer Gaswerk die ehemals größte Gaswerk-Erzeugung Wiens darstellte. Erbaut 1909-1912 von den Architekten Georg Köhler, Georg Löwitsch und Friedrich Dietz von Weidenberg weist die Anlage ein “bemerkenswertes Ensemble von Wohn- Verwaltungsgebäuden, Betriebs- und Magazinhallen” auf (Dehio). Im Gelände des Gaswerks befinden sich aktuell 17 unter Denkmalschutz stehende Objekte.

Einleitung: Zur Gewährleistung des Bestandes der historisch erhaltenswerten Bauten im Plangebiet wird vorgeschlagen – neben der Festsetzung einer Schutzzone – für diese sowohl die Höhenwidmung als auch die bebaubare Fläche exakt dem historischen Bestand anzugleichen. Ebenso wird empfohlen bei (ehem.) Wohngebäuden die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festzuschreiben. Dadurch wird am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Die Empfehlungen im Detail:

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Bauernhaus vulgo Mang – 1000 Jahre alte Geschichte vernichtet, 29. Juli 2014

Eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark abgerissen

Murau (Bezirk). Vor wenigen Tagen wurde der historische Bauernhof – just als die zuständigen Beamten samt deren Urlaubsvertreter im Bundesdenkmalamt Steiermark nicht erreichbar sind – abgerissen. Zuvor bemühte sich das Denkmalamt um eine Unterschutzstellung, der Bescheid wurde aufgehoben. Aus unerfindlichen Gründen wurde dieser Bescheid jedoch nicht saniert.

Bauernhaus vulgo Mang – (Bau-)Geschichtliche Bedeutung

Das mächtige Bauernhaus, vulgo Mang (auch Freithofer-Hof genannt), in der Gemeinde St. Peter am Kammersberg im Ortsteil Althofen (Nr. 20), der geschichtlich auf einen karolingischen Großhof (Königshof) des 9. Jh. zurückgeht, von dem sich letztlich auch der Ortsname ableitet, prägte bis vor kurzem das Ortsbild. Es handelte sich damit um eines der geschichtlich ältesten ländlichen Bauwerke der Steiermark. Das Gebäude wies bemerkenswerte mittelalterliche Bausubstanz mit zahlreichen gotischen Baudetails auf. Ende letzter Woche (24./25. Juli) wurde das geschichtsträchtige Gebäude dem Erdboden gleichgemacht. Es war wohl kein Zufall, dass zu diesem Zeitpunkt die leitenden Beamten im Bundesdenkmalamt (Landeskonservatorat Steiermark) auf Urlaub waren.

Bundesdenkmalamt mühte sich um Unterschutzstellung

Bereits im Mai vorigen Jahres hatte das Denkmalamt erfahren, dass das Bauernhaus abgerissen werden soll und verhängte daraufhin wegen “Gefahr in Verzug” eine sofortige Unterschutzstellung mittels Mandatsbescheids (§ 57 AVG), d. h. das Ermittlungsverfahren wurde nachgereicht. Im September schließlich erließ das Bundesdenkmalamt einen endgültigen Bescheid, gegen den berufen wurde. Mit Spruch vom 23. Juni 2014 wurde dieser Bescheid vom zuständigen Bundesverwaltungsgericht aus Formalgründen aufgehoben, da der Mandatsbescheid vom 10. Mai 2013 in der Hektik des Dienstschlusses an einem Freitag Nachmittag nicht mehr ordnungsgemäß mit einer (elektronischen) Amtssignatur versehen werden und damit nicht rechtskonform zugestellt werden konnte.

Wieso unterblieb die Sanierung des Bescheides, sodass Abbruch ermöglicht wurde?

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