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Jagdschloss Magdalenenhof am Bisamberg: Stellungnahme zum Planentwurf 7532E, 7. April 2016
/ Presseaussendungen /Wien 1210, Floridsdorf von idmsStellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7532E, Katastralgemeinde Stammersdorf, 21. Bezirk Floridsdorf
Für das Gebiet im Bereich Senderstraße, Oskar-Czeija-Gasse
Bestand, Geschichte und Bedeutung der Bauten im Plangebiet
Im Plangebiet liegt das so genannte, unter Denkmalschutz (§ 2a) stehende und seit Ende 2011 leer stehende Jagdschloss Magdalenenhof (Senderstraße 130), das 1911/12 für den Besitzer der Brauerei Jedlesee, Rudolf Dengler vom Architekten Paul Hoppe erbaut wurde. Südöstlich, schräg gegenüber, befindet sich der Gutshof Magdalenenhof (Senderstraße 125, Senderstraße 127, Oskar-Czeija-Gasse 2), ein wahrscheinlich seit dem Mittelalter bestehender Gutshof aus dem 16. bis 1. Hälfte 18. Jahrhundert, ehemals Besitz des Schottenstifts, seit 1928 im Eigentum der Stadt Wien. Der bestehende Gutshof ist eine großzügige 3seitige Anlage um einen breiten Rechteckhof aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, Verwaltungsbau und Wirtschaftstrakte mit Sichtziegelordung.
Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Vorschläge für Festsetzungen im Plangebiet ab:
Es wird vorgeschlagen für die oben genannten, historisch erhaltenswerten Bauten eine Schutzzone auszuweisen (auch im Hinblick einer Schutzzonenerweiterung auf die außerhalb des Plangebietes liegende, denkmalgeschützte Sendeanlage am Bisamberg, dessen östlicher Teil in der Oskar-Czeija-Gasse 5 auf Wiener Stadtgebiet liegt). Weiters mögen die Baufluchtlinien (wie auch die Höhenwidmung) exakt dem historischen Bestand angepasst (bzgl. Baufluchtlinien ist dies im aktuell gültigen Plandokument und im Planentwurf nicht der Fall) und die Anzahl der Hauptgeschoße in einer besonderen Bestimmung (“BB”) gemäß dem Bestand festgeschrieben werden. Dadurch wird am ehesten der dauerhafte Bestand gewährleistet und ein Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.
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Schloss Kleßheim Zubau: Gefährlicher Präzedenzfall, 21. März 2016
/ Presseaussendungen /Salzburg / Flachgauvon W.F.Schloss Kleßheim Zubau: Gefährlicher Präzedenzfall für zukünftige Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden?
Initiative Denkmalschutz warnt vor bedenklicher Entwicklung
Jetzt nach der offiziellen Wiedereröffnung des Casinobetriebes im Schloss Kleßheim bei Salzburg (Gem. Wals-Siezenheim) kann man sich von den zwei würfelförmigen Zubauten an der Rückseite des Barockschlosses ein Bild machen, an deren desaströser Gesamtwirkung auch der Behübschungsversuch in Form einer Abdeckung in Gestalt eines Waldes nichts ändern kann (siehe Foto).
Auch wenn diese Zubauten vom Bundesdenkmalamt auf Grund von baubehördlichen Vorschreibungen (Fluchtwege, Personalräume, Technische Ausstattung, Klima) nur temporär bewilligt wurden (für wie lange?), muss die Frage gestellt werden, ob solch grobe Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild von denkmalgeschützten Gebäuden nun in Zukunft öfter erwartet werden müssen? Sogar der Betreiber, die Casino Austria AG, gesteht ein, dass dies “optisch nicht die beste Lösung” sei, “aber effektiv” (Quelle: ORF, 5.2.2016)
Initiative Denkmalschutz warnt vor Präzedenzfall für künftige Bewilligungen!
Ob Schloss Mirabell, Schloss Hellbrunn oder Schloss Leopoldskron nicht auch bald solche Zubauten benötigen? Mit diesem entstellenden Eingriff in die Architektur des – vom herausragenden Barockbaumeister Johann Bernhard Fischer von Erlach geplanten – Schlosses wurde ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen! Wie will man in Hinkunft solch schwerwiegende Veränderungen fachlich untersagen, wenn man bei einem über 300 Jahre alten, prachtvollen Repräsentationsbau solch große Quaderanbauten – wenn auch “nur” temporär – bewilligt hat? Auf jeden Fall muss dieses Beispiel zum Anlass genommen werden zu hinterfragen, wie einerseits mit übermäßigen Wünschen von Eigentümern und andererseits mit allzu strengen baubehördlichen Vorschriften zukünftig umgegangen werden kann? Dies auch unter dem oft vermittelten Eindruck, dass bei vielen privaten Eigentümern von kleineren, denkmalgeschützten Objekten vielfach strengere Maßstäbe angelegt werden.
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Historischem Bauernhaus in Oftering bei Linz droht Abbruch, 17. März 2016
/ Presseaussendungen /Oberösterreich / Linz Land von W.F.Historischem Bauernhaus in Oftering bei Linz droht Abbruch
Initiative Denkmalschutz fordert sofortigen Stopp der Abrisspläne
In der Gemeinde Oftering nahe Linz (Pol. Bez. Linz-Land) soll im Ortszentrum ein als „Bauernhaus“ bekanntes historisches Wohnhaus einem Parkplatz weichen. Oftering ist bekannt für seine zahlreichen Vierkanthöfe und hat sich seinen dörflichen Charakter weitgehend bewahrt. Insbesondere historische Gebäude wie das vom Abriss bedrohte tragen wesentlich dazu bei und müssen unbedingt erhalten bleiben. Jetzt soll ausgerechnet dieses „Bauernhaus“ beseitigt werden, wie erst vor kurzem die Gemeinde entschied. Das 1stöckige Gebäude mit seiner Putzgliederung in der Tradition spätbarock-biedermeierlicher dörflicher Wohnhäuser ist gut erhalten und Ideen für eine Weiternutzung gäbe es viele. Auch viele Bürger in Oftering können das nicht verstehen, da das historische Gebäude in der Freilinger Straße 2 (am Türgewände datiert 1872; im Kern aber wohl älter) seit über 150 Jahren zum Ortsbild gehört und Oftering als Vierkanterdorf auch bekanntes Ausflugsziel in Oberösterreich ist. So haben sich Bürger an die Initiative Denkmalschutz gewandt um Unterstützung für die Rettung zu bekommen.
Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung und Erstellung von Nutzungskonzepten
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