KONTAKT
VEREIN INITIATIVE DENKMALSCHUTZ
e-Mail / Vorstand:
e-Mail / Mitgliederverwaltung:
Telefon:
+43 (0)1 310 22 94 (Vereinslokal)
+43 (0)699 1024 4216 (Vorstand)
+43 (0)650 571 88 44 (Mitgliederverwaltung)
Adresse & Öffnungszeiten
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien, Österreich
Wegen COVID-19 BÜRO-ÖFFNUNGSZEITEN bis auf Weiteres nur gegen Voranmeldung

Initiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde?
/ Presseaussendungen /Tirol / Innsbruck Landvon idmsInitiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde?
Bundesdenkmalamt Tirol hat dieser Tage eine Not-Unterschutzstellung ausgesprochen!
Ein altes Bauernhaus mit Kern bis in die frühe Neuzeit hätte in Kürze abgerissen werden sollen!
Vom „Schandfleck schnellstmöglich beseitigen“ spricht der Bürgermeister am 17. Jänner auf Facebook* und zeigt sich erfreut, dass am Vortag der Gemeinderat den Ankauf des alten Gutshofs in der Gemeinde Mutters (oberhalb von Innsbruck), einstimmig beschlossen hat, um die Grundstücksfläche „in eine Wiese umzugestalten“. Doch das alte Bauernhaus, prominent am Eingang ins Ortszentrum gelegen (Kirchplatz 1), wurde nach einem Brand des alten Mesnerhauses 1905 als „Holer Lies‘n Luis Gutshof“ bis 1912 auf der teilweisen Brandruine des Mesnerhauses wiederaufgebaut. Das Gebäude – im Kunstkataster Tirol als „Holerlies Hof“ bezeichnet – geht im Kern vermutlich bis in die frühe Neuzeit zurück (erkennbar u. a. am Torgewände; 15./16. Jh.?). Unser Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, hat noch am Sonntag, 19. Jänner das Bundesdenkmalamt vom drohenden Abbruch verständigt, sodass das Denkmalamt Tirol wenige Tage später eine Not-Unterschutzstellung per Mandatsbescheid ausgesprochen hat (gemäß § 57 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sowie § 1 und § 3 Denkmalschutzgesetz).
Initiative Denkmalschutz: Gemeinde Mutters trägt Verantwortung für historisches Ortsbild
Die Gemeinde Mutters hat selbst eine kulturelle Verantwortung für das baukulturelle Erbe wahrzunehmen (gemäß „SOG“, dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz). Wir bitten die Gemeinde Mutters – insbesondere den Bürgermeister Hansjörg Peer – nach dem vom Bundesdenkmalamt ausgesprochenen Abbruchverbot – von den Plänen der Zerstörung endgültig Abstand zu nehmen, die baukulturelle Verantwortung für den alten Gutshof am Kirchplatz zu übernehmen und diesen nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten. Die Enkelin von Alois Pfurtscheller, des Erbauers des neuen „Holer Lies‘n Luis Gutshof“ (sowie dessen Sohn Alois), Notburga Pfurtscheller hat größte dankbare Freude, dass das Denkmalamt tätig geworden ist. Eine Sanierung wäre wohl nicht nur für die Familien Pfurtscheller, sondern auch für alle Mutterer eine positive Ortsaufwertung für das alte Dorfzentrum. Außerdem empfiehlt die Initiative Denkmalschutz bei künftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen im Gemeindegebiet von Mutters besondere Rücksicht auf erhaltenswerte Altgebäude zu nehmen und dabei verstärkt das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz in Bezug auf „Schutzzonen“ (§ 8) und Erklärung zu charakteristischen Gebäuden“ (§ 3) anzuwenden.
Rückfragehinweis:
Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 sowie 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at
Kontakt Notburga Pfurtscheller, mobil: 0699 / 1117 7933
Foto: „Holer Lies’n Luis Gutshof“ (im Kunstkataster Tirol als „Holerlies Hof“ bezeichnet), Kirchplatz 1, 6162 Mutters (Pol. Bez. Innsbruck-Land), November 2017, Fotograf: Simon Legner, CC BY-SA 4.0, Wikipedia; Direktlink zum Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mutters_Kirchplatz_1.jpg
* Facebook-Seite der Bürgermeister-Partei „Wir Mutterer“, Posting vom 17.1.2020, 18:05 Uhr, siehe: https://www.facebook.com/wirmutterer
Siehe auch:
Bezirksblätter Tirol vom 17. Jänner 2020:
“Lösung eines alten Problems in Mutters”:
https://www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge/c-lokales/loesung-eines-alten-problems-in-mutters_a3873483
Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!
/ Presseaussendungen /Wien 1030, Landstraße von IDM_adminInitiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!
Neuer Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet Recht im Sinne des Regierungsprogrammes umzusetzen
Wien (OTS) – Ein echtes Danaergeschenk: Wenn ICOMOS und UNESCO jetzt nachgeben, haben sie gänzlich ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Der vom Heumarkt-Koordinator Ernst Woller (SPÖ) am 20.12. im Gemeinderat überraschend vorgestellte “Kompromiss”, um den gefährdeten Welterbe-Titel doch noch zu retten, lautet vereinfacht zusammengefasst so: Entweder stimmt die UNESCO einer Höherentwicklung der Heumarkt Hotelscheibe zu (was die UNESCO seit 2012/13 ausschließt, vgl.: http://www.idms.at/unesco/unesco-heumarkt.pdf), oder die Stadt Wien bewilligt das bereits gewidmete, noch größere Hochhausprojekt mit 66,3 Meter. Die Stadt hat mit dem Beschluss des Flächenwidmungsplanes 2017, im Wissen, dass dieser gegen die UNESCO Welterbe-Richtlinien verstößt, nicht nur einen eklatanten Rechtsbruch begangen, sondern sich dem Investor gänzlich ausgeliefert.
Stadt Wien muss UNESCO-Vorgaben ohne Wenn und Aber umsetzen!
Liegt es daran, dass Investor Tojner vielleicht 2014 die Wahrheit gesprochen und damals zum möglichen Verlust des Weltkulturerbe-Status gemeint hat: “Die UNESCO wird sich aufregen, ja. Aber die Stadt Wien hat das Commitment gegeben, das umzusetzen” (Wirtschaftsblatt, 4.6.2014). Tojner scheint nun den Widmungsgewinn ins Trockene gebracht zu haben, wenn Woller erklärt, dass Tojner nach der Bauverhandlung am 18.12. jetzt “Rechtssicherheit hat, dass er innerhalb der nächsten vier Jahre dieses Projekt realisieren kann oder könnte. Und mit diesem Ergebnis in der Tasche ist der Projektentwickler Michael Tojner bereit ein alternatives Projekt auszuarbeiten gemeinsam mit der Stadt Wien, gemeinsam mit der UNESCO und ICOMOS”. Die Initiative Denkmalschutz fordert die Stadt Wien auf, die UNESCO-Vorgabe “nicht höher als Bestand” umzusetzen, zumal sie bereits 2006 den Ausschluss von Hochhäusern im Welterbe akzeptierte.
Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet zu handeln!
“Verbindlichmachung ausgewiesener Objekte und Regionen des UNESCO-Weltkulturerbes im österreichischen Rechtskanon” (S.47), “Klares Bekenntnis zum und Einsatz für das österreichische UNESCO-Weltkulturerbe” (S.183)”, heißt es im Regierungsprogramm. Dieser schaurigen Schmierenkomödie müsste nun die Bundesregierung endlich ein Ende setzen und einschreiten, denn sie hat nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Verpflichtung(!) zu handeln, um das UNESCO‐Welterbe „Historisches Zentrum von Wien” vor Verunstaltung und Verlust des Prädikates zu retten. Der als UNESCO-Vertragspartner zuständige Kulturminister Werner Kogler muss(!) jetzt gemeinsam mit Staatssekretärin Ulrike Lunacek die erforderlichen Maßnahmen treffen (gemäß Bundesverfassungs-Gesetz Art. 16 Abs. 4).
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27
Initiative Denkmalschutz, www.initiative-denkmalschutz.at
APA-OTS-Presseaussendung im Original: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200109_OTS0013
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DES0001
Initiative Denkmalschutz: Kulturgutverlust in Horner Tuchmachersiedlung. Abriss in der wahrscheinlich ältesten Arbeitersiedlung Österreichs
/ Presseaussendungen /Niederösterreich / Wien, allgemein von IDM_adminKleinhaus in der Tuchmachersiedlung Horn, Raabser Straße 3, Foto Sept. 2018
Dieses Wochenende wurde mit dem Abriss eines der originärsten Gebäude in der „ältesten Tuchmachersiedlung Niederösterreichs“ begonnen [Anm. 1]. Nach Bau der Tuchmanufaktur 1647 ließ der Herrschaftsbesitzer Ferdinand Sigmund Graf Kurz 1652 bis 1658 im Norden der mittelalterlichen Horner Altstadt für die Tuchmacherfamilien dreißig Kleinhäuser samt Wallfahrtskapelle in der Raabser Straße errichten. Es sind eingeschoßige giebelständige Kleinhäuser mit Satteldach, die durch ein Portal mit dem Nachbarhaus verbunden sind. Die meisten Häuser, teils umgebaut und verändert, gehen auch heute noch im Kern auf diese Kurz‘sche Gründung zurück. Nun wurde gerade eines der weitgehend original erhaltenen Gebäude begonnen abzureißen, das Haus Raabser Straße 3. Denn keines dieser Häuser steht unter Denkmalschutz, nur die Kapelle ist geschützt.
Initiative Denkmalschutz: Wertvolles Dokument aus Frühzeit der Industriealisierung verloren
Oliver Fries bezeichnet die Tuchmachersiedlung als „wahrscheinlich erste Industriesiedlung Österreichs“. Sie ist damit sogar um 100 Jahre älter als die Industriegeschichtlich hochbedeutende niederösterreichische Arbeitersiedlung Nadelburg in Lichtenwörth (1747-1756), die laut Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer „zweifellos zu den ältesten, noch weitgehend einheitlich erhaltenen Anlagen dieser Art in Europa“ zählt. [Anm. 2]
Stadt Horn und Bundesdenkmalamt sind gefordert
Nachdem bereits 2017 das gut erhaltene Haus Raabser Straße 25 abgerissen wurde [Anm. 3], ist nicht nur das Bundesdenkmalamt gefordert jetzt rasch dieses besonders alte und seltene Industriezeugnis unter Denkmalschutz zu stellen, sondern auch die Stadt Horn muss handeln und hat dabei die wahrscheinlich noch größere kulturelle Verantwortung zu tragen. Denn die Stadt ist gemäß Niederösterreichischem Raumordnungsgesetz 2014 auch für denjenigen „historisch erhaltungswürdigen Baubestand“ verantwortlich (vgl. § 30 Abs. 2 Z. 1 sowie § 31 Abs. 8 NÖ ROG 2014), den das Bundesdenkmalamt gemäß strengen Vorgaben im Denkmalschutzgesetz vielleicht nicht unter Denkmalschutz stellen kann (aus diesen Gründen hat beispielsweise die Stadt Wien bereits seit 1972 Schutzzonen gewidmet). Die Stadt Horn kann also gemäß NÖ ROG eigene Schutzzonenwidmungen verordnen, die einen Abbruch untersagen können, gleichzeitig wären aber auch maßgeschneiderte und möglichst bestandsgenaue Bebauungspläne notwendig. Gerade in den letzten Jahren haben nicht wenige niederösterreichische Gemeinden erkannt, dass sie selbst im Sinne des Ortsbildschutzes aktiv werden müssen und haben eigene Schutzzonenverordnungen erlassen (z.B. Baden bei Wien, Klosterneuburg) oder bereiten solche vor (St. Pölten).
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27
[1] Zitat Stadler, Seite 369
[2] Zitat, Wehdorn/Georgeacopol-Winischhofer, Seite 188
[3] Oliver Fries, Seite 142
FOTOS: Oliver Fries, 1.12.2019 sowie 29.09.2018
HISTORISCHE ANSICHT der Tuchmachersiedlung siehe: https://www.meinbezirk.at/horn/c-lokales/die-horner-tuchmachersiedlung_a3445683#gallery=default&pid=19603626
FOTO Wallfahrtskapelle (Altöttinger Kapelle, unter Denkmalschutz), siehe:
http://www.sagen.at/fotos/showphoto.php/photo/57458/size/big/cat/ (vgl. Denkmalliste Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Horn_(Nieder%C3%B6sterreich)).
Quellen:
– Gerhard Stadler, Das industrielle Erbe Niederösterreichs. Geschichte- Technik – Architektur. Wien – Köln – Weimar 2006, Seite 369f.
– Dehio-Handbuch, Die Kunstdenkmäler Österreichs, Band: Niederösterreich nördlich der Donau, Wien, 1990, Seite 461
– Oliver Fries, Die Tuchmachersiedlung in Horn (Niederösterreich) – Wohnen und Verlagsarbeit in der Öttinger Vorstadt, in: Jahrbuch für Hausforschung, Band 69: Die neuen Häuser in den neuen Städten und Dörfern. Neuerungen im Hausbau unter dem Einfluss der Landesherren und ihrer Baumeister zwischen 1650 und 1830 (Bericht über die Tagung des Arbeitskreises für Hausforschung e. V. in Schwerin vom 3. bis 7. Oktober 2018), Arbeitskreis für Hausforschung e. V., Petersberg 2019, Seite 139-146
– Manfred Wehdorn, Ute Georgeacopol-Winischhofer, Baudenkmäler der Technik und Industrie in Österreich, Band 1: Wien, Niederösterreich, Burgenland, Wien – Köln- Weimar 1984, S. 188f. (Nadelburg in Lichtenwörth)