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Ottakring (u.a. Hasnerstraße, Hyrtlgasse) – Stellungnahme zu Planentwurf 7469E, 13.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7469E, Katastralgemeinde Ottakring, 16. Bezirk Ottakring Für das Gebiet zwischen Hasnerstraße, Hyrtlgasse, Koppstraße und Ganglbauergasse Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Es wird empfohlen für folgende Gründerzeithäuser eine Schutzzone zu widmen: Koppstraße 58, Hyrtlgasse 19-21 und Ganglbauergasse 20 sowie für Hyrtlgasse 25-29, Hasnerstraße 59-63 und Ganglbauergasse 26-28. Diese Schutzzonenbestimmung erachten wir insbesondere deshalb als wichtig, da durch die im Planentwurf vorgesehene Erhöhung der Bebauungstiefe von 12 auf 14 Meter Trakttiefe neben „Anreize für die Sanierung“ auch „Anreize für den Neubau“ geschaffen werden sollen (vgl. Erläuterungsbericht Seite 4). Die „Anreize für den Neubau“ sollten jedoch bei den genannten Objekten auf Grund der großteils gut erhaltenen streng- bis späthistoristischen Fassadengestaltung hintangehalten werden (vgl. Dehio-Handbuch, Hrsg. Bundesdenkmalamt).

1140_Linzerstr. 468

Hütteldorf und Hadersdorf, Stellungnahme zu Planentwurf 7986, 6.6.2013

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7986, Katastralgemeinden Hütteldorf und Hadersdorf, 14. Bezirk Penzing Für das Gebiet zwischen Hüttelbergstraße, Bujattigasse, Wolfersberggasse, Linzer Straße, Samptwandnergasse, Bierhäuselberggasse, Ignaz-Binder-Platz, Bierhäuselberggasse, Anzbachgasse, Grenzweg, Jupiterweg, Saturnweg und Knödelhüttenstraße. Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab: Für folgende Gebiete wird empfohlen Schutzzonen zu widmen (gemäß § 7 Wiener Bauordnung): Schutzzonengebiet 1: Linzer Straße 452 bis 454 Die biedermeierliche, denkmalgeschützte ehem. Villa Windisch-Graetz (erbaut 1. Viertel 19. Jh.; jetzt Buddhistisches Zentrum) mit seinem historischen Garten in der Linzer Straße 452 möge gemeinsam mit der gründerzeitlichen Villa in der Linzer Straße 454 (erbaut Ende 19. Jh.) als Schutzzone ausgewiesen und an die der Straße schräg gegenüberliegende Schutzzone (Europahaus, ehem. Miller von Aichholz Schlössel und Garten) in der Linzer Straße 429 angebunden werden. Weiters wird bei den beiden genannten Objekten empfohlen die Baufluchtlinien sowie die Höhenwidmung exakt dem Bestand anzupassen (derzeit ganz allgemein 17 % der Baufläche) sowie in einer Besonderen Bebauungsbestimmung die Anzahl der Hauptgeschoße gemäß Bestand festzulegen. Auf Grund der Bedeutung des historischen Gartens der ehem. Villa Windisch-Graetz möge dieses Grundstück überhaupt von Bebauungswidmungen freigehalten werden (vgl. Eva Berger, Historische Gärten Österreichs, 2004).