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OÖ

Hitler Geburtshaus: Initiative Denkmalschutz forder Erhaltung statt tiefgreifende Veränderung, 10. April 2018

Hitlers Geburtshaus in Braunau: Initiative Denkmalschutz fordert Erhaltung des Altstadthauses statt tiefgreifende Veränderung Keine denkmalbehördliche Bewilligung für baulichen Eingriff mehr nötig. Denkmalamt mittels Enteignungsgesetz ausgeschaltet Wien (OTS) – „Wir müssen dem Haus die Optik nehmen“, wird der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Hermann Feiner im Kurier zitiert (6.4.). Wie künftig auf die Bedeutung des Ortes hingewiesen werden soll, soll mittels Architektenwettbewerb geklärt werden. Denkmalamt entmachtet: sogar Komplettabriss theoretisch möglich Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, wurde mit dem im Nationalrat beschlossenen Enteignungsgesetz (Dez. 2016) auch dem Bundesdenkmalamt jegliche Möglichkeit genommen, Eingriffe in die Bausubstanz zu untersagen, wenn diese „der dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus“ dienen. Sogar ein Komplettabriss wäre hier „mitumfasst“ („vollständige Beseitigung des Geburtshauses von Adolf Hitler“, Zitat aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Doch auch ein starker „optischer Eingriff“ würde das gut erhaltene Altstadtensemble in der Salzburger Vorstadt schwer beschädigen. Initiative Denkmalschutz fordert von Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl (FPÖ) die umfassende Erhaltung Zwischen Denkmalschutz und einem Gedenkort, der sich auf NS-Täter und die NS-Schreckensherrschaft bezieht, muss kein Widerspruch existieren. Die Initiative Denkmalschutz schließt sich daher dem Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) Austria an, der das aus dem 17. Jh. stammende Haus als „authentischen Erinnerungsort der Aufklärung und Entmystifizierung nationalsozialistischer Ideologie bewahrt und einer entsprechenden Nutzung zugeführt“ sehen will. Das Konzept von Andreas Maislinger für ein „Haus der Verantwortung“ scheint in diesem Sinne beispielsweise besonders geeignet.

UNESCO-Welterbe Wien: Ohne Reduktion Heumarkt-Hochhaus zielsicher zur Aberkennung. Hier die Fakten, 26.03.2018

UNESCO-Welterbe Wien: Ohne Reduktion des Heumarkt-Hochhausprojekts zielsicher zur Aberkennung. Initiative Denkmalschutz zeigt die Fakten Die ÖVP-FPÖ Bundesregierung muss den Flächenwidmungsplan beeinspruchen und den Turm reduzieren. Aktuelle Aussagen des Kulturministers Blümel lassen jedoch anderes befürchten. Wien (OTS) – Bundesminister Gernot Blümel äußerte sich im Standard Interview (online 24.3.), dass er auf die Wiederaufnahme der Gespräche mit der UNESCO setzt, um die Aberkennung des Welterbetitels abzuwenden. In den seit Juni 2017 gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, der das 66 m Hochhausprojekt erst ermöglicht, möchte er jedoch nicht eingreifen. Somit scheint die Bundesregierung lediglich bestrebt zu sein, das aktuelle Heumarkt-Projekt der UNESCO „schmackhaft“ zu machen, doch dies ist mehr als unrealistisch. Seit 2012/13 haben das UNESCO-Welterbekomitee und die beratende Fachorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) sich beim Heumarkt-Projekt ‚Hotel InterContinental – Wiener Eislaufverein‘ ganz klar deklariert: keine Höherwidmung als Bestand (ca. 39 m). ALLE FAKTEN U. UNESCO-BESCHLÜSSE: www.idms.at/unesco/unesco-heumarkt.pdf Bundesregierung muss jetzt rechtliche Schritte ergreifen Da Wien weiter uneinsichtig bleibt und nicht alle Maßnahmen zur Durchsetzung des Welterbeübereinkommens (BGBl.Nr.60/1993) setzt, muss nun der zuständige Bundesminister für Kultur, Gernot Blümel (gemäß Bundesverfassungsgesetz Art. 16 Abs. 4), die Zuständigkeit an sich ziehen und selbst die erforderlichen Maßnahmen treffen. Stadt Wien hat von Anfang an UNESCO-Titel Aberkennung provoziert