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Initiative Denkmalschutz: Wiener Altstadterhaltungsfonds Kürzung auf “0” Euro! Anschlag auf Wiener Stadtbild
/ Presseaussendungen /Wien, allgemeinvon IDM_adminAPA-OTS-Presseaussendung, 5. Dezember 2025
Channel: Kultur, Chronik
Wiener Kulturbudget Kürzung: Anschlag auf das Wiener Stadtbild. 100% Kahlschlag beim Altstadterhaltungsfonds = unfassbare 0 Euro !
Initiative Denkmalschutz: Bankrotterklärung für historisches Stadtbild! Während Kulturbudget “nur” um 7,6 % gekürzt werden soll, soll Altstadterhaltungsfonds pulverisiert werden!
Wien (OTS) – Vorgestern präsentierte Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler (SPÖ) die geplanten Kürzungen des Wiener Kulturbudgets. Letztes Jahr betrug das Kulturbudget (ohne VHS) in Summe Ꞓ 348,8 Mio. Dieses will man jetzt (exkl. VHS) auf Ꞓ 322,3 senken.
Fehlender Altstadterhaltungfonds = “Abrissförderung”
Nicht wenige Eigentümer, insbesondere Immobilienfirmen, versuchen immer wieder erhaltenswerte Altbauten abzureißen, um diese durch lukrative Neubauten zu ersetzen. Diesem Trend wirkt der Altstadterhaltungsfonds entgegen. In diesem Zusammenhang spielt der Altstadterhaltungsfonds eine entscheidende Rolle. Im § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien heißt es: “Für Bauwerke in Schutzzonen und Gebäude, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, darf die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn (…) die Instandsetzung (…) trotz Einbeziehung von öffentlichen Förderungen und der Berücksichtung von wirtschaftlichen Ertragsoptimierungspotentialen am Bauwerk nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen bewirkt werden kann (…).” So wird über den Altstadterhaltungsfonds der “Deckungsfehlbetrag” oftmals entscheidend ausgeglichen, um auf den im Gesetz vorgeschriebenen nötigen Ertragswert zu gelangen.
Absturz des Altstadterhaltungsfonds ins Bodenlose!
Seit vielen Jahren kommt man an die Fördersumme der Jahre 2001 bis 2015 nicht mehr heran (Ohne Inflationsbereinigung! Damals betrug die Fördersumme z.B. im Jahr 2006 beachtliche Ꞓ 8,69 Mio.!). 2024 betrug sie Ꞓ 2,6 Mio., absoluter Tiefpunkt der letzten Jahrzehnte war aber das Jahr 2019 mit nur Ꞓ 0,73 Mio. Jetzt will man ins absolut Bodenlose stürzen …! Das Büro Kaup-Hasler hat gestern der Initiative Denkmalschutz gegenüber schon angekündigt, dass es 2026 auch keine Beiratssitzungen des Altstadterhaltungsfonds mehr geben wird; wie auch, wenn es absolut nichts mehr zu verteilen geben wird?
Appell an das Kulturbewusstsein der Gemeinderäte/-innen
Würde man den Altstadterhaltungsfonds wie das Gesamtbudget lediglich um 7,6 % kürzen, blieben für die Altstadterhaltung immerhin Ꞓ 2,4 Mio. Die Initiative Denkmalschutz appelliert eindringlich, die brutale Kürzung auf “0 Euro” zu überdenken, da man dadurch nicht nur wertvolle Altbauten opfert, sondern auch die Wiener Denkmalpflege “zerstört”, die eine für Österreich so wichtige lokale Wertschöpfung bringt.
Rückfragen & Kontakt
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at
Details zur Aussendung:
Stichwörter: Stadtbild, Ortsbildpflege, Kulturerbe, Ortsbildschutz, Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Bildende Kunst, Kunst, Kunst & Kultur, Bau, Branchen, Wirtschaft und Finanzen
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich
Initiative Denkmalschutz: Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!
/ Presseaussendungen /Niederösterreich / Tullnvon IDM_adminAPA-OTS-Presseaussendung, 23. Oktober 2025
Channel: Kultur, Chronik
Klosterneuburgs Schutzzone für die Katz? Abriss des historischen Theresienhofs hat begonnen!
Initiative Denkmalschutz: Stadtgemeinde Klosterneuburg torpediert eigene Schutzzone. Belohnung durch Verfallenlassen? Wer schützt in Zukunft Klosterneuburgs Kulturerbe?
Wien (OTS) – Diesen Montag (20.10.) wurde mit dem Abriss des ehem. Theresienhofs im Ortszentrum und Altortgebiet von Kritzendorf begonnen (Hauptstraße 48-50). Viele Jahre lang stand der Theresienhof in einer Schutzzone, 2015 wurde das Gebäude an eine Wohnbaugesellschaft verkauft, der Verfall schritt langsam voran. Dann langte eine so genannte Anfrage zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans bei der Stadt ein, um ein Neubauprojekt auf dem Grundstück verwirklichen zu können.
Sah die Stadt Klosterneuburg dem Verfall tatenlos zu?
Anstatt dem Eigentümer gemäß § 34 NÖ Bauordnung die Behebung der Baugebrechen zu verfügen, kam die Stadtgemeinde Klosterneuburg dem Wunsch nach Umwidmung willig nach und beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni (ÖVP, GRÜNE, NEOS) die Aufhebung der Schutzzone sowie eine gewinnbringende, höhere Baudichte. Nun stellt sich die Frage, was hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den letzten Jahren für die Erhaltung dieses erstmals 1686 erwähnten Hofes unternommen? Denn bei Baugebrechen hat die Baubehörde deren Behebung zu verfügen! Ist nun vorgesehen, Eigentümer von Altbauten in Zukunft auf ähnliche Weise für das Verfallenlassen zu “belohnen”?
In Klosterneuburg Abbruch eine Zielsetzung der Schutzzone?
Der im Rahmen der Umwidmung von der Stadtgemeinde beauftragte Stadtbildkonsulent hat in seiner Stellungnahme eine besonders absurde Begründung für die Aufhebung der Schutzzone angeführt, dass nämlich die „Erhaltung und Verbesserung von ortsbildprägenden Strukturen […] die wesentlichen Zielsetzungen der verordneten Schutzzonen“ sind. „Diese für die Dorfstruktur und städtebauliche Qualität wichtige Entwicklung ist allerdings nur realisierbar, wenn ein Abbruch des Bestandsgebäudes ONr. 50 möglich wird“.
Stadtgemeinde Klosterneuburg: Lehren für die Zukunft?
Unser Verein rät den politisch Verantwortlichen dringend an, sich zu überlegen, wie man hinkünftig Altbauten in Schutzzonen besser schützen kann, damit sich solche Vorgänge nicht wiederholen. Andernfalls können die Klosterneuburger Schutzzonen im wahrsten Sinne des Wortes zu Grabe getragen werden.
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Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, Markus Landerer, tel. 0699/1024 4216, Dr. Gerhard Hertenberger, tel.: 0676/772 34 33, https://www.idms.at
Details zur Aussendung:
Stichwörter: Architektur, Immobilien, Kultur, Politik, Recht, Denkmalpflege, Stadtplanung, Altstadterhaltung
Ressorts: Kultur Österreich, Chronik Österreich
Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!
/ Presseaussendungen /Wien, allgemeinvon IDM_adminAPA-OTS-Presseaussendung, 13. Oktober 2025
Channel: Kultur, Chronik
Initiative Denkmalschutz: Auch die verschärfte Bauordnungsnovelle 2023 kann Altbauabrisse nicht stoppen!
Villa in Währing vor kurzem abgerissen. Das von der Stadt Wien behauptete “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” ist hiermit erstmals(!) widerlegt!
Wien (OTS) – Noch im April hatte die Vizebürgermeisterin und zuständige Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) mit der Bauordnungsnovelle 2023 das “faktische Ende der wirtschaftlichen Abbruchreife” verkündet (vgl. OTS, 16.4.). Wenige Wochen danach zerschlugen sich diese Hoffnungen, denn am 21. Mai hat das Verwaltungsgericht Wien der Beschwerde einer Eigentümerin stattgegeben und der Abbruchbewilligung der gründerzeitlichen Villa in der Pötzleinsdorfer Straße 47 auf Grundlage der verschärften Bauordnungsnovelle 2023(!) erteilt (GZ: VGW-111/077/5036/2024-39). Vor kurzem wurde jetzt der Abriss vollzogen (Vgl. WienSchauen, Facebook 9.10.). Die 1877 erbaute und 1913 aufgestockte Villa im Cottagestil stand seit 1993 in einer Schutzzone!
Baubehörde erteilte keinen Instandsetzungsauftrag
Seit 1993 war das Haus im 18. Bezirk unbewohnt. Wieso die Baubehörde es seit über 30 Jahren verabsäumt hatte, einen Bauauftrag zur Instandsetzung zu erteilen, obwohl die Erhaltungswürdigkeit zweifellos gegeben war, bleibt ein Rätsel. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die MA 37 hier jahrzehntelang tatenlos zugesehen hätte. Es gibt viele weitere Altbauten in einem schlechten baulichen Zustand in Wien; wird hier die Baubehörde (MA 37) endlich tätig, oder wird die verschärfte Bauordnungsnovelle von 2023 weiterhin wertvolle Verluste von Altbauten zulassen?
Forderung: Zwangsverwaltung für leerstehende Altbauten
Abbrüche historisch erhaltenswerter Gebäude verhindert man durch Konsequenzen, die schärfer sind als der Nutzen durch Abriss. Am effektivesten wäre es im Sinne des Altstadtschutzes, wenn die Stadt Wien auch leerstehende Altbauten per Gericht unter Zwangsverwaltung stellen könnte, und nicht nur bewohnte Häuser (vgl. § 6 Mietrechtsgesetz bzw. unsere OTS, 16.9.2025). Falls dies rechtlich nicht möglich sein sollte, möge die Stadt Wien ihre Gesetze ändern oder eine entsprechende Resolution beschließen, um ein solch’ wirkungsvolles Gesetz von der Bundesregierung einzufordern (vgl. ORF Wien, “Altbau-Abriss laut Stadt Wien legal” vom 16.9.2025). Nur so wäre die Stadt Wien glaubwürdig, dass sie auch wirklich alles daran setzen möchte, weitere Stadtbildverluste zu verhindern.
19. Bezirk: Billrothstraße 43 vor wenigen Wochen abgerissen
Ebenso wurde das repräsentative, im 2. Viertel des 19. Jh. erbaute Vorstadthaus im September abgebrochen [Foto: Google Street View]. Auch hier hat nach Auskunft der Bezirksvorstehung Döbling eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Wien die Abbruchbewilligung erwirkt.
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Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
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