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St. Pölten (NÖ): Abriss Arbeiterwohnhaus – schwerer Verlust für Stadtbild

Presseaussendung, 4. Oktober 2019

Initiative Denkmalschutz: Abriss des Arbeiterwohnhauses in St. Pölten – Schwerer Verlust für historisches Stadtbild.

In wenigen Tagen ist die „Eierspeisburg“ am Kardinal Franz König-Platz endgültig Geschichte.

Vom 1907 von der Stadt St. Pölten erbauten, großen, späthistoristischen, markant am Kardinal Franz König-Platz gelegenen Eckwohnhaus mit Arbeiterwohnungen wird dieser Tage die Stadtbild prägende Straßenfassade abgerissen (Neugebäudeplatz 5, Ecke Rennbahnstraße 18). Erstaunlich, welches für das St. Pöltner Stadtbild so wichtige historische Gebäude (mit seinen Risaliten, überhöhten Dreiecksgiebeln, attikaartigen Aufbauten sowie zahlreichen kleinen Ecktürmchen) nun endgültig verschwindet. In Wien wäre dieses Objekt – egal ob in einer Schutzzone gelegen oder nicht – mit Sicherheit als Erhaltenswert eingestuft worden und hätte (grundsätzlich) erhalten werden müssen, nicht so in St. Pölten. Die Initiative Denkmalschutz unterstützt die überparteiliche Bürgerplattform Pro St. Pölten, die vor der „Eierspeisburg“ im September letzten Jahres für deren Erhaltung demonstriert hat [Foto], in ihren Bemühungen das St. Pöltner Kulturerbe zu bewahren (www.buergerplattformprostp.at).

Arbeiterwohnhaus am Kardinal König-Platz in St. Pölten vor dem Abbruch, Foto: August 2019, Fotograf: Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz: Großzügige Schutzzonenwidmungen in St. Pölten ein Gebot der Stunde

Nach dem bedauerlichen Verlust der 1885/86 im Neorenaissance-Stil erbauten Maderna-Villa 2010 in der Josefstraße 2 (während eines laufenden Unterschutzstellungsverfahrens durch das Bundesdenkmalamt(!) abgerissen), dem Abbruch des wertvollen, 1898 erbauten ehem. „Hotel Bahnhof“, einem neoklassizistischen Gründerzeithauses am Bahnhofplatz 14 im Jahr 2011 oder dem Abriss des im Kern auf das 17. Jh. zurückgehende, biedermeierlich fassadierten „Kohn-Hauses“ in der Linzer Straße 20 im letzten Jahr, ist es nun dringend an der Zeit, dass umfassende Schutzzonenverordnungen seitens der Stadt St. Pölten erlassen werden. Ansonsten kann die Stadt St. Pölten nur durch den Erwerb von Gebäuden diese kurzfristig vor dem Abbruch bewahren (wie seitens der Stadt St. Pölten 2018 beim „Rotkreuz“-Haus, der ehem. Villa Schatzl in der Julius-Raab-Promenade 16 dankenswerter Weise geschehen). Erfreulicherweise gibt es mittlerweile eine Bausperre für einen großen Teil der Innenstadt, um in Folge eine solche Schutzzone zu widmen, doch ebenso dringlich sind künftige Schutzzonen auch außerhalb des Stadtzentrums. So scheinen die beiden 1903 erbauten, erhaltenswerten historistischen Villen in der Maria Theresia-Straße 12 und der Dr. Theodor Körner-Straße 1 (Ecke Johann Gasser-Straße 18) auf Grund der Jahre langen Vernachlässigung ebenso vom Abbruch bedroht.

Arbeiterwohnhaus, Kardinal König-Platz, St. Pölten

Das markante Eckgebäude am Kardinal König-Platz in St. Pölten während des Abrisses, Foto: 18.9.2019, Fotograf: Stefan Lenk (Bürgerplattform Pro St. Pölten)

Initiative Denkmalschutz: Plädoyer an das Land Niederösterreich einen umfassenden Schutz historischer Gebäude in der NÖ Bauordnung zu verankern!

Niederösterreich ist reich an baukulturellem Erbe. Das Land möge daher seiner Verantwortung dafür auch gerecht werden. Das Land Wien hat letztes Jahr den Weg vorgezeigt, wie man ohne aufwändige Schutzzonenverordnungen, sein Stadt- und Ortsbild besser und nachhaltiger schützen kann. Im Frühsommer 2018 wurde eine neue Baurechtsnovelle beschlossen. Seitdem muss jedes Gebäude, welches vor 1945 errichtet wurde, von der Magistratsabteilung 19 (MA 19; Architektur und Stadtgestaltung) auf seine kulturhistorische Erhaltenswürdigkeit überprüft werden. Bei einer positiven Prüfung durch die MA 19 muss das Gebäude erhalten bleiben.*

Rückfragehinweis:

Markus Landerer und Claus Süss
Initiative Denkmalschutz – Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
mobil: 0699 / 1024 4216 oder 0676 / 740 43 27
www.initiative-denkmalschutz.at
(ZVR-Nr.: 049 832 110)

* Ausnahme: Nachweis eines sehr schlechten Bauzustands gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien (BOfW), wobei es gleichzeitig die gesetzliche Verpflichtung gibt, die Gebäude in einem guten baulichen Zustand zu erhalten (§ 129 Abs. 2 BOfW). Die Bauordnung für Wien im vollen Wortlaut: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000006

Literatur / Quellen:

Österreichische Kunsttopographie (ÖKT) Band LIV – Die Kunstdenkmäler der Stadt St. Pölten (Hrsg. Bundesdenkmalamt), Horn 1999 (https://bda.gv.at/publikationen/details/oesterreichische-kunsttopographie-band-liv-st-poelten)
– Arbeiterwohnhaus (Kardinal Franz König-Platz), Neugebäudeplatz 5, Seite 408f. (mit Abb.)
– Bahnhofplatz 14, Seite 284f. (mit Abb.)
– Dr.-Theodor-Körner-Straße 1, Seite 301 (mit Abb.)
– Josefstraße 2, Schulring 5 (Maderna-Villa), Seite 345 (mit Abb.)
– Julius Raab-Promenade 16, Ludwig Stöhr-Straße 7 (Villa Schatzl), Seite 355f. (mit Abb.)
– Linzerstraße 20, Julius Raab-Promenade 41 („Kohn-Haus“), Seite 179f.
– Maria Theresia-Straße 12, Seite 386