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ID-Stellungnahme Flächenwidmung Raiffeisenhochhaus (Weltkulturerbe)

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 6689E2 im 2. Bezirk, Kat. G. Leopoldstadt Obere Donaustraße, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisenplatz, Hammer-Purgstall-Gasse, Lilienbrunngasse Der Verein „Initiative Denkmalschutz“ gibt folgende Stellungnahme ab: Das Plangebiet liegt an einer äußerst sensiblen Stelle an der unmittelbaren Grenze des Wiener Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ (seit 2001), keine 700 Meter Luftlinie vom Stephansdom entfernt. Die Kernzone des Weltkulturerbegebietes beginnt direkt am anderen Ufer des Donaukanals. Die an dieser Stelle viel zu knapp bemessene Pufferzone des Weltkulturerbegebietes endet im Donaukanal und somit unmittelbar vor dem geplanten Hochhauscluster Raiffeisen. Die Widmung damit zu begründen, dass schon bisher am Donaukanalufer eine massive Hochhausverbauung stattgefunden hat, greift zu kurz.

Flächenwidmung Neuwaldegg-Dornbach (Wien-Hernals): Stellungnahme ID-Verein

An dieMagistratsabteilung 21 AStadtteilplanung und FlächennutzungRathausstraße 14-161082 Wien Wien, 5. August 2009 Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7863im 17. und 18. Bezirk, Kat. G. Neuwaldegg, Dornbach und Pötzleinsdorf Der Verein „Initiative Denkmalschutz“ gibt folgende Stellungnahme ab: Bestandsorientierte Widmung Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung eine bestandsorientierte Widmung für die historischen Objekte vor-geschlagen. Jedoch wird bei nicht wenigen Objekten im neuen Entwurf des Flächen-widmungs- und Bebauungsplanes keine entsprechende Rücksicht genommen. Besonders augenfällig wird dies bei den Objekten Neuwaldegger Straße Nr. 6 bis 14, Nr. 46), für die eine Widmung W I vorgeschlagen wird. Die Gebäude sind jedoch nur einstöckig (Nr. 12 gar nur ebenerdig). Für das ebenerdige Haus Artariastraße 2 ist ebenso augenfällig eine zu hohe Widmung (W I 6,5 m) vorgesehen. Im Sinne der im Entwurf selbst definierten Maßnahmen „Ausweisung bestandsorientierter Bebauungsbestimmungen“ (Ziele der Bearbeitung), möge die Bebauungsbestimmung entsprechend dem Bestand angepasst werden, um den Schutz für den historischen Ortscharakter besser zu gewährleisten und keinen Anreiz für Abbruch und Neubau zu geben.