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Verlorenes Erbe (Wien): Schloss Hacking, 1956 abgerissen

In der TV-Serie „Verlorenes Erbe“ (von Rupert Reiter-Kluger) im ORF 2-Vorabendprogramm (“Studio 2”) wurde am 1. Dezember 2021 das Schloss Hacking in der Schloßberggasse 8 (Wien-Hietzing) behandelt, das 1956 abgerissen wurde.

ORF-FERNSEHBEITRAG (5 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14115177/Die-Affaere-Hacking/15047467. (ORF 2, ‘Studio 2’, 1. Dezember 2021: “Die Affäre Hacking”. Im Hackinger Schlosspark stehen die letzten noch lebenden Zeitzeugen einer Affäre, die – so sie wirklich stattgefunden hat – die Monarchie kurzzeitig erzittern lies.)

Aufgehängt an einer möglichen, aber unbewiesenen pikanten Liebesgeschichte mit dem jungen Kaiser Franz Josef rund um das Jahr 1852 wird über dieses traurige Schicksal des Schlosses berichtet. In diesem Barockschlössl, dessen Besitzer der Exthronfolger von Schweden, Prinz Gustav von Wasa, war, spielte sich auch die Liebesromanze zwischen Wasas einziger Tochter Carola, der späteren vorletzten Königin von Sachsen und des späteren Kaiser Franz Josef ab. Prinzessin Carola Wasa – 1833 in Hacking geboren – stammte aus dem abgesetzten Schwedischen Königshaus. Der junge Kaiser Franz Josef ging im Elternhaus von Carola im Schloss Hacking aus und ein. Die Historikerin Gudula Walterskirchen erklärt im ORF-Interview. Es gibt keine unmittelbaren Beweise dafür, dass die beiden ein Paar waren, aber dass sie sich näher gekommen sind, dafür gibt es einige Hinweise. Herauslesen lässt es sich aus den Hofdamenbriefen der Sophie von Scharnhorst, sie gibt Andeutungen für eine Affäre, liefert aber auch handfeste Indizien. Sophie von Scharnhorst arbeitete bei Prinzessin Amalie Marie von Schweden, die über viele Ecken mit dem Kaiserhaus verwandt war.

Zum Schloss selbst: Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts befand sich an seiner Stelle die Veste Hacking, welche im Besitz der Babenberger war. Während der beiden Türkenbelagerungen 1529 und 1683 jeweils schwer beschädigt, wurde es bereits ab dem 17. Jahrhundert als Schloss bezeichnet. Erst 1718 wieder aufgebaut, wurde es 1826 im klassizistischen Stil umgebaut. 1832 erwarb Prinz Gustav von Wasa, Sohn des schwedischen Königs Gustav Adolf IV. und baute es ein wenig um und errichtete auch Nebengebäude neu. 1879 wurde das Schloss an den aus belgisch-deutschem Adel stammenden Josef Prinzen von Arenberg verkauft, dessen Familie es bis 1898 besaß. Die letzte Besitzerin war Eleonora von der Straaten-Ponhoz, die das Schloss 1954 an die Gemeinde Wien verkaufte. Die Stadt Wien ließ das Schloss abreißen und erbaute an seiner Stelle 1956-58 – neben einer Wohnhausanlage – das Jugendgästehaus “Hütteldorf” (nach Pänen von Fred Freyler).  Ein Teil der Innenausstattung konnte gerettet werden (Klein/Kupf/Schediwy, S. 183). Ein Türstock im Füllung aus dem Schloss hat sich in einer Privatwohnung in der nahe gelegenen Auhofstraße erhalten (Weißenbacher S. 123).

Links:

Das Hackinger Schloss (Ober St. Veit an der Wien, 1133.at): https://www.1133.at/document/view/id/604

Hackinger Schlösschen (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Hackinger_Schl%C3%B6sschen

Hackinger Schloss (Hietzing.at): http://www.hietzing.at/Bezirk/geschichte2.php?id=400

Quellen / Literatur:

Gerhard Weißenbacher, In Hietzing gebaut – Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Wien 1996 (2. verbesserte Auflage 1999), Band I, Seite 120 bis 123

Dieter Klein, Martin Kupf, Robert Schediwy, Stadtbildverluste Wien. Ein Rückblick auf fünf Jahrzehnte, Wien 2004, Seite 183

Wien: Stellungnahme zur Bauordnungsnovelle 2023

Wien, 8. August 2023

Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert werden soll (Bauordnungsnovelle 2023)

Die Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Allgemein: Transparenz und Informationszugang

Die Initiative Denkmalschutz fordert Transparenz und Informationszugang für alle Bürger sowie Parteistellung für NGOs in allen baurechtlichen Verfahren ein, die das öffentliche Interesse im Sinne der Stadtbilderhaltung und des Kulturgüterschutzes betreffen. Weiters eine bürgerfreundlichere und extensivere Handhabung bzw. allfällige Novellierung des Wiener Auskunftspflichtgesetzes in dieser Hinsicht. Im Zweifel sind die Bestimmungen dieses Gesetzes zu Gunsten des um Auskunft Ersuchenden anzuwenden (vgl. Petition der Initiative Denkmalschutz: „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 2; eingebracht am 21. August 2013).

Ad § 1 Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne, Abs. 2 (Ziele):

– Zeile 16

Die Formulierung „Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert“ erachtet unser Verein Initiative Denkmalschutz als zu allgemein gehalten (vgl. unsere Stellungnahme aus 2021), ergänzt werden soll daher: „gemäß UNESCO-Welterbe Konvention (UNESCO Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage) sowie der dazugehörigen offiziellen Managementpläne der Welterbestätten. Ausschluss von Hochhausprojekten/-bebauungen in Kern- und Pufferzonen der UNESCO-Welterbestätten.“

– Zeile 18 (Ergänzung)

Es möge Zeile 18 ergänzt werden: „Schutz und Erhalt von Kulturgütern und Kulturlandschaften im Sinne der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege (insbesondere hinsichtlich denkmalschutzrelevante Aspekte).“

Begründung: Allzu oft wird bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und insbesondere der Bebauungspläne viel zu wenig Rücksicht genommen auf denkmalschutzrelevante Aspekte, sodass z.B. durch überdimensionierte Bebauungspläne Anreize für nachteilige bauliche Überformungen, Abbrüche oder schwere visuelle Beeinträchtigungen von denkmalgeschützter bzw. kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz geschaffen werden.

ad § 2 Abs. 5 Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

– Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit
Es möge die öffentliche Auflage „Änderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne“ online eine Rechtsverbindlichkeit erhalten (Begründung: Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass wichtige Beilagen (z.B. Unterlagen zur Umweltprüfung) erst verspätet online veröffentlicht wurden). Ebenso möge das Amtsblatt endlich online veröffentlicht werden (wie in vielen anderen Gemeinden, Beispiel: „Elektronisches Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg“). Ebenso möge der online abrufbare Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit erhalten.

Frist Abgabe Stellungnahmen Bürger_innen sowie der örtlichen Bezirksvertretung
Unser Verein Initiative Denkmalschutz – der bekanntermaßen seit seiner Gründung 2008 Dutzende Stellungnahmen abgegeben hat – fordert, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. D.h. es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Dabei wäre zusätzlich darauf zu achten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern der Bezirke – vor ihrer abschließenden ‘Vorberatung zur Abgabe der Bezirksstellungnahme’ in ihrer Bauausschusssitzung – zur Kenntnis gebracht werden, um diese ggf. inhaltlich in die Bezirksstellungnahme einfließen lassen zu können. All dies wäre in der Bauordnung rechtsverbindlich festzulegen. Die Stellungnahmen der Bürgerinnen, Bürger und NGOs sollen hierbei auch im Originaltext den Bauausschussmitgliedern der Bezirke übermittelt werden, und nicht (nur) in einer verkürzten, potenziell sinnveränderten „Zusammenfassung“, wie es derzeit manchmal geschieht. Die Änderung der Bauordnung vom Dezember 2018 (LGBl. Nr. 69/2018 ) hat – mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen von drei auf zwei Monate – diese Problematik noch weiter verschärft. Auch die qualitative Unterscheidung zwischen “wesentlichen” und “unwesentlichen” Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – wie damals beschlossen – möge aus oben genannten Gründen ebenso rückgängig gemacht werden. Denn diese Unterscheidung öffnet einer gewissen Willkür, was als “wesentlich” und “unwesentlich” zu gelten hat, Tür und Tor (so könnten auch heikle Gebiete in mehrere kleine “unwesentliche” Änderungen aufgesplittet werden), was die Rechte der Bürger noch mehr reduziert (Fristverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger auf vier Wochen, Verkürzung der Frist für die Bezirke auf einen Monat; keine Möglichkeit mehr des Studiums der Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung, weil eine solche Fachbeiratsstellungnahme in diesem Fall gar nicht mehr verfasst wird).

Begründung: Die in die Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung im Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut und können die Stellungnahmen der Bürger und NGOs besonders gut beurteilen. Daher wäre es zielführender, wenn die Bezirksvertreter diese Stellungnahmen in ihren eigenen Stellungnahmen berücksichtigen können. Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn die öffentliche Auflagefrist abgewartet wird. Die Stellungnahme der Bezirksvertretung bildet eine sehr wichtige Grundlage für den Gemeinderatsbeschluss und hat wesentlichen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Gemeinderäte. Stellungnahmen der Bürger haben, wenn sie in die Bezirksstellungnahme einfließen, viel größere Aussichten, im Gemeinderatsbeschluss indirekt berücksichtigt zu werden. Dies wäre ein erster Schritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Wien ernster zu nehmen, zumal sich die Stadt Wien 1996 mit dem Beitritt zur Charta von Aalborg sogar verpflichtet(!) hat, die Bürger „an den lokalen Entscheidungsprozessen“ zu beteiligen. Die zum Teil vorherrschende Praxis in den Bezirken, bereits vor Ende der öffentlichen Auflagefrist Stellungnahmen der Bezirksvertretung abschließend zu beraten und zu beschließen, stößt hingegen viele Bürger vor den Kopf. Wenn nicht einmal die Bezirkspolitiker Interesse an der Meinung der Bürgerinnen und Bürger haben, warum sollte dann der Gemeinderat größeres Interesse an einzelnen Stellungnahmen zeigen?

ad § 3: Fachbeirat

Aus Sicht der Initiative Denkmalschutz wäre es unbedingt notwendig, dass auch entsprechende Ersatzmitglieder der einzelnen Fachbereiche dauerhaft bestellt werden. Beim Fachmann auf dem „Gebiet des Denkmalwesens“ wäre es wichtig, dass eines der beiden (Ersatz-/)Mitglieder nicht gleichzeitig eine Funktion im Bundesdenkmalamt innehat, um mögliche Befangenheiten weitgehend auszuschließen.

Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass sich einzelne Fachexperten für befangen erklären, sodass das entsprechende Fachgebiet in der Fachbeiratsstellungnahme keinerlei Berücksichtigung finden kann. So geschehen schon mehrfach beim Experten auf dem Gebiet des Denkmalwesens (Beispiel: Planentwurf Nr. 8139, 1. Fachbeiratsstellungnahme aus 2016; denkmalgeschütztes, ehemaliges Otto Wagner Spital Areal am Steinhof im 14. Bezirk; Plandokument Nr. 8048 aus 2017, denkmalgeschütztes Spital beim Elisabethinenkloster an der Landstraßer Hauptstraße 4a im 3. Bezirk), aber auch auf dem Gebiet der Raumplanung (Beispiel: Plandokument 8177 aus 2016, Laxenburger Straße 244-256 im 23. Bezirk).

ad § 60 Abs. 1 lit. d: Abbruch von Bauwerken

Grundsätzlich erkennen wir die Bemühungen zur Verhinderung des allzu leichten Erlangens der Abbruchbewilligungen auf Grund von „wirtschaftlicher Abbruchreife“ („wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen“) an, doch erachten wir die hier im Gesetzesentwurf vorliegenden Formulierungen als zu lückenhaft. Diese öffnen wieder allzu leicht Tür und Tor für erleichterte Abbruchbewilligungen. Bei der Formulierung „schuldhafte Vernachlässigung“ möge auf jeden Fall das Wort „schuldhaft“ gestrichen werden (im Textentwurf zweimal erwähnt). Bei den „Rechtsnachfolgerinnen oder Rechtsnachfolger“ möge der „Wenn“-Teilsatz gestrichen werden; denn bei dessen „Unkenntnis“ der (schuldhaften) Vernachlässigung hätten es die Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger wieder deutlich leichter, eine „wirtschaftliche Abbruchreife“ zu erlangen.

Die Ableitung der Erhaltungswürdigkeit der Bauwerke (Vorliegen des „öffentlichen Interesses“) auf das alleinige Kriterium der „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ zu reduzieren, greift viel zu kurz. Das heißt, nicht die baukulturelle Bedeutung des historischen Bauwerks ist für die Erhaltung von Relevanz, sondern ausschließlich „seine Wirkung auf das örtliche Stadtbild“. So kann es vorkommen, dass kulturell erhaltenswerte Altbauten abgerissen werden dürfen, allein weil diese vom öffentlichen Straßengrund aus nicht sichtbar sind (mit dieser Begründung durfte die Baldia-Villa im Hütteldorfer Cottage (Freyenthurmgasse 16, 1140 Wien) im Herbst 2020 abgerissen werden, vgl. iD-Bericht (30.11.2020): Hütteldorfer Cottage (Wien): Verwaltungsgericht bestätigt Villenabbruch) bzw. Erkenntnis des Verwaltungsgericht Wien (26.8.2020, GZ: VGW-111/078/7881/2019-9, Seite 13 ff.). Diese Erhaltungswürdigkeit gehört um die Kriterien der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung des Objektes (aus lokaler oder regionaler Sicht) in der Bauordung für Wien erweitert. In diesem Sinne möge dann auch das Innere der Gebäude mitumfasst sein (Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster etc.), ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3.
Begründung: Immer öfter werden ganze Gründerzeitbauten vollständig entkernt, obwohl die innere Baustruktur und -gestaltung klar erhaltungswürdig ist.

Weiters wird angeregt, dass die Prüfung hinsichtlich Erhaltungswürdigkeit („Bestätigung des Magistrats“; MA 19), die bisher auf vor dem Stichtag 1.1.1945 errichtete Bauten beschränkt ist, auch bei Bauten der Nachkriegszeit und der Moderne zur Anwendung kommt. Als Diskussionvorschlag wird hier die verpflichtende Verständigung des Bundesdenkmalamtes durch die Baupolizei (MA 37) bei Einlangen eines Ansuchens um Abbruchbewilligung und bei vorliegen gewisser Qualitätsmerkmale (Niederschlag in der Fachliteratur, Stellungnahmen von einschlägigen Fachorganisationen u.ä.) eingebracht, damit entweder das Bundesdenkmalamt selbst das Objekt unter Denkmalschutz stellen kann bzw. gemeinsam mit diesem (oder gemeinsam mit dem Vertreter des Denkmalwesens im Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe; vgl. § 3 Bauordnung) den Wert des Gebäudes für die Stadt Wien beurteilt (aus lokaler und regionaler Sicht erhaltenswert) und dann ggf. die Stadt Wien selbst den Schutz für dieses Objekt ausspricht.

Für die Beurteilung von erhaltenswerten Bauwerken, ob deren „Bauzustand derart schlecht ist“ möge ausschließlich ein (am besten öffentlich einsehbares) Amtssachverständigengutachten zulässig sein (so wie derzeit die Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit der Gebäude in Bezug auf die „Wirkung auf das örtliche Stadtbild“ ausschließlich durch die Magistratsabteilung 19 erfolgt). Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatgutachter allzu leicht in einen gewissen Interessenskonflikt mit ihren Auftraggebern geraten, die ja diese Gutachter auch bezahlen. Privatgutachten können aber als ergänzende Information herangezogen werden.

Anmerkung nebenbei: Gleichzeitig zu berücksichtigen ist aber auch, dass der Wiener Altstadterhaltungsfonds gut dotiert sein muss („Einbeziehung von öffentlichen Förderungen“), ansonsten werden die Abbruchbewilligungen weiterhin allzu leicht zu erlangen sein.

ad § 69 Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes

Abs. 1 Zeile 5: Bei: „der Schutz der UNESCO-Welterbestätten in ihrem außergewöhnlichen universellen Wert nicht beeinträchtigt wird.“ Hier möge ergänzt werden: „auch nicht in kleinem Umfang“.
Begründung: Erfahrungsgemäß werden als Kriterium für die Störung des Welterbes nur (sehr) große Beeinträchtigungen als solche anerkannt.

ad § 70a: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Die Einreichungen der Bauvorhaben mögen verpflichtend im Amtsblatt veröffentlicht werden (und das Amtsblatt selbst ebenso verpflichtend elektronisch/online; vgl. diese Stellungnahme bzgl. § 2 Abs. 5 „Digitalisierung und Rechtsverbindlichkeit“), damit die Anrainer ihre Rechte wahrnehmen können, was bei einem vereinfachten Verfahren wie beim § 70 a besonders wichtig wäre.

ad § 81: Gebäudehöhe und Gebäudeumrisse; Bemessung

Es wird vorgeschlagen, dass der oberste Abschluss des Daches, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, grundsätzlich(!) nicht höher als 4,5 m sein soll (und nicht zum Teil bis 7,5 m); dies betrifft Absatz 1-3. Die Art der Giebelfächenberechnung soll für alle Bauweisen gelten (also auch für Gruppen- und geschlossene Bauweise). Insbesondere im Hinblick auf die historischen, alten Ortskerne in den Vororten wäre dies von großer Bedeutung.

ad § 129 Benützung und Erhaltung der Gebäude, vorschriftswidrige Bauwerke

Abs. 2: Das Verhindern des „Verfallenlassens“ ist das Um und Auf für einen wirkungsvollen Schutz des historischen Baubestandes der Stadt. Warum die aktuell gültige Bestimmung: „Der Eigentümer (jeder Miteigentümer) hat dafür zu sorgen, dass die Bauwerke (Gärten, Hofanlagen, Einfriedungen u. dgl.) in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften dieser Bauordnung entsprechendem Zustand erhalten werden.“ oftmals so wenig Wirkung erzielt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Es wird daher jede Verbesserung zur Verhinderung des Verfallenlassens begrüßt; so wie jetzt im vorliegenden Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen in einem Bauwerksbuch. Wichtig ist jedoch gleichzeitig, abschreckende Strafbestimmungen vorzusehen, wenn diese Dokumentationspflicht bzw. die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen unterlassen werden. Es wird eine begleitende Evaluierung dieser Bestimmung angeregt, um die Wirksamkeit dieser Bestimmung in einer späteren Bauordnungsnovelle gegebenfalls nochmals deutlich erhöhen zu können.

Weiters wird nachdrücklich angeregt, die Erhaltungspflicht auf das Innere der Gebäude auszudehnen. In diesem Sinne mögen dann auch die Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Fenster usw. mitumfasst sein, ähnlich dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 § 3 Abs 3 (vgl. diese Stellungnahme zu § 60 Abs. 1 lit. d.)

ad § 135: Baustrafen

Grundsätzliches Ziel muss sein: Verschärfung von Strafen und darüber hinausgehende Sanktionen bei Bauordnungswidrigkeiten zum Zweck einer tatsächlich abschreckenden Wirkung (wie die Wiederherstellung eines zerstörten Hauses), statt Geldstrafen in der Höhe von „Beträgen aus der Portokasse“. Die vorliegende Bauordnungsnovelle wäre daher die beste Gelegenheit, insbesondere in Anbetracht der seit längerem anhaltenden hohen Inflation, die Geldstrafen sehr deutlich(!) anzuheben.
Es wird angeregt, dass Gebäude, die verbotener Weise ganz oder teilweise abgebrochen wurden, die Behörde dem Eigentümer des ehemaligen Bauwerkes zur Wiederherstellung des früheren Zustandes aufzutragen hat (soweit dies möglich). Vor Erlassung eines solchen Aufrages ist erforderlichenfalls ein Gutachten der Magistratsabteilung 19 einzuholen (analog dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, § 4 Abs. 2 „Verbot des Abbruchs charakteristischer Gebäude“).

In der aktuell gültigen Bauordnung für Wien betragen die Geldstrafen im Abs. 1 „bis zu 50.000 Euro“; im Abs. 2 (Zeile 2) aktuell „bis zu 100.000 Euro“ sowie Abs. 3 (Zeile 2) „bis zu 300.000 Euro“.

Unser Verein Initiative Denkmalschutz erachtet die Geldstrafen insbesondere in solchen Fällen für viel zu gering, wenn mit dem Neubau nicht nur eine sehr große Baukubatur erzielt werden kann, sondern auch das restriktive Mietrecht für Altbauten vor 1945 nicht mehr gilt (letzteres eigentlich so gut wie immer der Fall). Daher wäre eine Geldstrafe von z.B. mindestens 400.000 Euro bis zu 4 Mio. € anzustreben. Unbedingtes Ziel muss es sein, dass die Summen abschreckend sind. Auch möge die Einschränkung auf „Vorsatz“ unbedingt aus dem Gesetz gestrichen werden (so wie im Gesetz § 135 Abs. 3 Zeile 2 bei Vorsatz die Mindeststrafe auch nur 30.000 Euro beträgt). Ein Vorsatz ist nur sehr schwer nachzuweisen und bietet daher ein Leichtes, der Schärfe des Gesetzes zu entgehen. Ebenso möge diese Schärfe des Gesetzes auch für § 135 Abs. 2 Zeile 1 gelten bzgl. Veränderung ohne Bewilligung von Gebäuden, die in Schutzzonen liegen (gemäß § 60 Abs. 1 lit. e: „Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen.“). Auch im Hinblick auf das oftmalige (absichtliche) Verfallen lassen wäre eine Verschärfung im Sinne des Stadtbildschutzes und der Altstadterhaltung von besonders großer Bedeutung. (vgl. auch Petition „Wirkungsvoller Schutz für historische Bauten und das Ortsbild in Schutzzonen“, Punkt 5 (eingebracht am 21. August 2013).

Eine weitere Forderung der Initiative Denkmalschutz lautet: Informationsfreiheit für Bürger, die wirksam gewordenen Sanktionen zu erfahren (Beispiel: Illegaler Abbruch in Neustift am Walde 58 im Jahr 2007. Auskunft dazu wurde unserem Verein verwehrt. Vgl. auch OTS „Baupolizei stellt illegale Abbrucharbeiten in Schutzzone ein!“ vom 17. April 2007).

Abschließend scharf kritisiert werden muss, dass die laufende Begutachtungszeit dieses Gesetzesentwurfs in der Haupturlaubzeit erfolgt ist (28. Juni bis 8. August 2023; am 30. Juni begannen die langen Schul-Sommerferien).

Markus Landerer und Dr. Gerhard Hertenberger
im Namen der Initiative Denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, Österreich
email:
(ZVR-Nr.: 049832110)

Heumarkt: Nächste Runde im Wiener Welterbe-Streit

Heute, Mittwoch, 22. April hat die Republik Österreich als offizieller Vertragspartner der UNESCO ein neues Dokument übermittelt, in dem sie erklärt, das gefährdete Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“ schützen und somit dessen Status als Weltkulturerbe aufrechterhalten zu wollen. Experten und Expertinnen zeigen sich allerdings skeptisch – und enttäuscht. So hat unser Verein Initiative Denkmalschutz gemeinsam mit 12 anderen NGOs und 36 ExponentInnen der Fachwelt in der “Heumarkt-Deklaration – Vom Turm zum Hochhausriegel!”  “den sofortigen Stopp des Projekts und eine deutliche Reduktion des Bauvolumens” gefordert. “Der von der Stadt Wien vorgeschlagene ‘Kompromiss’ ist kein Kompromiss! Er ist ein kaum verschleierter Versuch, die UNESCO, die Bundesregierung und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen,” heißt es in der offiziellen OTS-Presseaussendung vom 18. März (siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200318_OTS0094). ORF-Bericht weiterlesen: https://orf.at/stories/3162835. (APA/Standard: https://www.derstandard.de/story/2000117043866/heumarkt-oesterreich-uebermittelte-massnahmenplan-anunesco) +++ Erste politische Reaktion (ÖVP): Wölbitsch/Olischar: Heumarkt-Projekt muss welterbetauglich sein: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200422_OTS0155.

Im Zusammenhang mit dem Heumarkt-Projekt steht auch die Affäre um den Wiener Stadterweiterungsfonds: Gestrige ZIB 2: https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14049009/Affaere-um-den-Wiener-Stadterweiterungsfonds/14684284. Ein politisch hochbrisantes Verfahren, bei dem bereits seit sieben Jahren ermittelt wird, ist die Affäre um den Wiener Stadterweiterungsfonds. Ermittlungen gegen leitende Beamte des Innenministeriums haben sieben Jahre bis zur Anklageerhebung gedauert. ORF-Bericht lesen: https://orf.at/stories/3162864.
Der Stadterweiterungfonds hat das Areal des Wiener Eislaufvereins (am Heumarkt) damals viel zu billig verkauft! Vgl. auch unsere APA-OTS-Presseaussendung: “Die seltsamen Vorgänge um das Areal Wiener Eislaufverein – Hotel InterContinental begannen bereits 2008 mit einer ‘sinnlosen’ Bausperre”, siehe: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190924_OTS0034

PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE (“PETITION”) HEUMARKT-WELTERBE:
HIER ONLINE UNTERZEICHNEN (jede/r Österreichische Staatsbürger/in):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00020/index.shtml#tab-Uebersicht
Die parlamentarische Bürgerinitiative lautet im vollen Wortlaut: “Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes ‘Historisches Zentrum von Wien’ durch das Heumarkt-Hochhausprojekt (Hote InterContinental – Wiener Eislaufverein)” – eingereicht von Initiative Stadtbildschutz (gemeinsam mit Initiative Denkmalschutz und Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung), hier gescanntes Originaldokument: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BI/BI_00020/imfname_776096.pdf

Linktipp “Initiative Stadtbildschutz”, DIE Bürgerinitiative zum Thema Heumarkt und Welterbe: https://www.stadtbildschutz.at sowie auf Facebook: https://www.facebook.com/InitiativeStadtbildschutz.

Ältere Presseaussendungen – Initiative Denkmalschutz

9. Jänner 2020, APA-OTS
Initiative Denkmalschutz zu Heumarkt-Gefeilsche ums Weltkulturerbe: Ein unmoralisches Angebot der Stadt Wien an die UNESCO!
Neuer Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler ist jetzt verpflichtet Recht im Sinne des Regierungsprogrammes umzusetzen
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200109_OTS0013

24. September 2019, APA-OTS
Causa Chorherr und Heumarkt-Hochhaus Flächenwidmung: “Alle Spenden- und Geldflüsse seit 2008 sind zu untersuchen!”
Initiative Denkmalschutz: Die seltsamen Vorgänge um das Areal Wiener Eislaufverein – Hotel InterContinental begannen bereits 2008 mit einer “sinnlosen” Bausperre
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190924_OTS0034

7. Mai 2019, APA-OTS
Aviso PK Heumarkt: Kulturminister Blümel und Bundesregierung müssen(!) rechtliche Schritte zur Erhaltung des Welterbes einleiten!
Präsentation der neuen, vertiefenden Rechtsanalyse von Dr. Helmut Hofmann durch Initiative Denkmalschutz, Initiative Stadtbildschutz und Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190507_OTS0017

26. März 2018, APA-OTS
UNESCO-Welterbe Wien: Ohne Reduktion des Heumarkt-Hochhausprojekts zielsicher zur Aberkennung. Initiative Denkmalschutz zeigt die Fakten
Die ÖVP-FPÖ Bundesregierung muss den Flächenwidmungsplan beeinspruchen und den Turm reduzieren. Aktuelle Aussagen des Kulturministers Blümel lassen jedoch anderes befürchten.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180326_OTS0021

Alle älteren APA-OTS Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz zum Thema Heumarkt u.v.m.:
https://www.ots.at/pressemappe/6940/verein-initiative-denkmalschutz

Initiative Denkmalschutz: Abriss des historischen AKH-Klinikgebäudes hat – trotz Erhaltungswürdigkeit (MA 19 bescheinigt) – begonnen!

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG: Stadt Wien gibt desaströses Vorbild ab. Seit 2018 gelten verschärfte Erhaltungsgebote. Nicht so für die Stadt selbst?

Wien (OTS) – 2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen. Kurz vor Inkrafttreten der Novellierung gab es daher noch eine große Abbruchwelle in ganz Wien. Auch die historischen AKH Klinikgebäude (Lazarettgasse 14, 9. Bezirk) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? Seit 2018 unterliegen diese Gebäude nun der neuen Regelung, und wie erwartet hat die zuständige Magistratsabteilung 19 den Bauten Erhaltungswürdigkeit attestiert, sodass sie grundsätzlich erhalten werden müssten. Nach(!) Inkrafttreten der neuen Bauordnung ließ man Schieß- und Sprengübungen im Gebäude zu und die Außenfenster wurden ausgehängt. Alles mit dem Ziel, einen “derart schlechten Bauzustand” zu erreichen (gemäß § 60 (1) d Bauordnung), um doch noch die Abbruchbewilligung zu erwirken? Dieser Tage wurde mit dem Abriss begonnen und die Baupolizei (MA 37) bestätigte jetzt die Abbruch- Genehmigung für die ehemalige I. Medizinische (Interne) Klinik.

Letzte Hoffnung für die historische Kinderklinik (erb. 1909-1911)?

Das historische Gebäude der Kinderklinik, direkt gegenüber dem Lazarettgassenweg (aus der gleichen Bauzeit und ebenso vom berühmten Ringstraßenarchitekten Emil von Förster entworfen), ist weiterhin akut gefährdet. Unser Verein hofft, dass unsere laufende Petition “Rettet die historischen AKH-Kliniken!”, die vor kurzem vom Ausschuss in Behandlung genommen wurde, noch ein Umdenken bewirkt.

“Vorbild” Stadt Wien? Weitere Abrisskandidaten im 13./14. Bezirk

Abrisse sind beim Krankenhaus Hietzing, Versorgungsheim Lainz (Geriatriezentrum am Wienerwald) sowie beim ehem. Otto Wagner Spital Steinhof (Pavillon 8 und Fleischerei) zu befürchten. Hier werden ebenfalls seit vielen Jahren Gebäude baulich stark vernachlässigt.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.

Linktipp WienSchauen: Historische AKH-Kliniken: Petition gegen Abriss:
https://www.wienschauen.at/petition-gegen-abriss

Lese-Tipp: Georg Scherer, “AKH – Die historischen Kliniken des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Zwei bedeutende Werke des Ringstraßen-Architekten Emil von Förster sind akut gefährdet, nicht zuletzt, weil sie seit 1987 nicht mehr unter Denkmalschutz stehen”: in: “Denkma[i]l Nr. 26 / November 2019”, Seite 3-7 (siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift).

Literaturtipp: Monika Keplinger, Die „Neuen Kliniken“ des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (1904–1923). Fragment einer Krankenstadt, siehe: https://www.bibliothekderprovinz.at/buch/6886
Grundlage des Buches bildet die Dissertation (2010): http://othes.univie.ac.at/11457

Ältere Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:

10. Mai 2019, APA-OTS-Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Historische Klinikgebäude beim AKH vor Abriss. Petition zur Rettung gestartet: www.wien.at/petition/online
Nach Bauordnungsnovelle 2018: Stadt Wien bei Erhaltungspflicht wieder schlechtes Vorbild für private Hauseigentümer?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190510_OTS0010

23. April 2012, Presseaussendung
Historische Klinikgebäude im AKH vor Abriss!
Im aktuellen Flächenwidmungsverfahren sind bedeutende Bauten vom Ringstraßenarchitekten Emil von Förster für den Abbruch vorgesehen!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/historische-klinikgebaeude-im-akh-vor-abriss

24. April 2012, Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7988 im 9. Bezirk, Katastralgemeinde Alsergrund
Neues AKH, Universitätsfrauenklinik, “Neue Kliniken” und Umfeld
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-alsergrund-2

 

Keine Schutzzone in Wien-Floridsdorf? Geplante Umwidmung ignoriert klar erhaltenswerte Altbauten in der Brünner Straße 59-65

APA-OTS-Presseaussendung der Initiative Denkmalschutz

Heute soll Vorentscheidung im Planungsausschuss fallen. Initiative Denkmalschutz kritisiert die oft nicht nachvollziehbaren Kriterien für Schutzzonenwidmungen.

Immer wieder kommt es bei Umwidmungen vor, dass klar erhaltenswerte Altbauten nicht als Schutzzone gewidmet werden. Auch wird im Rahmen von Umwidmungsverfahren so gut wie nie der Motivenbericht der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung), die für die fachliche Beurteilung der Schutzzonen zuständig ist, transparent gemacht. Die Initiative Denkmalschutz fordert endlich Transparenz und Offenlegung der Kriterien ein.

Planentwurf 8347: Planungsausschuss ist heute gefordert zu handeln

So passiert es im aktuellen Umwidmungsverfahren in der Brünner Straße (Kat. G. Großjedlersdorf): Die zwei Gründerzeithäuser Brünner Straße 59-61 sowie die 1930-31 erbaute Wohnhausanlage Brünner Straße 63-65 sollen keine Schutzzonenwidmung erhalten. Heute tagt dazu der zuständige Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung (vulgo “Planungsausschuss”). Unser Verein Initiative Denkmalschutz fordert diesen auf, die drei Gebäude noch als Schutzzonenwidmung aufzunehmen und einen entsprechenden Beschluss für den Gemeinderat vorzubereiten.

Oft übersehen: Auch den örtlichen Bezirksvertretungen kommt eine hohe Verantwortung für das historische Kulturerbe zu!

Die örtlichen Bezirksvertretungen beschließen zwar nicht die Umwidmungen, doch sie geben eine Stellungnahme zu den Planentwürfen ab, die wesentlichen Einfluss auf den rechtsgültigen Beschluss im Gemeinderat hat. In diesem Fall hat unser Verein Initiative Denkmalschutz zeitgerecht den Floridsdorfer Bauausschuss auf das oben erwähnte Problem hingewiesen, doch in der Stellungnahme der Bezirksvertretung wurde diese Anregung unverständlicher Weise nicht aufgenommen. So bleibt nun als letzte Hoffnung der Planungsausschuss.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
1090 Wien

Originale APA-OTS-Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220527_OTS0010

Wien: Abriss von Alter AKH-Klinik fix

Auf Grund unserer Presseaussendung vom 23. April (siehe unten) hat jetzt der ORF über den Abriss des AKH-Klinikgebäudes (erbaut 1909-11) berichtet. ORF-FERNSEHBEITRAG ZUM NACHSEHEN (2 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Wien-heute/70018/Wien-heute/14049856/Streit-um-Abriss-von-historischer-AKH-Klinik/14688356; ORF-Bericht lesen: https://wien.orf.at/stories/3046219 +++ Der Abriss wird begründet mit “Instandsetzung wirtschaftlich nicht zumutbar” (siehe: § 60 Abs.  lit. d Bauordnung für Wien). +++ Weitere Medienberichte: “I. medizinische Universitätsklinik: Ehemalige Kliniken werden abgerissen (27.4.2020): https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-lokales/ehemalige-kliniken-im-akh-werden-abgerissen_a4042968 sowie im Kurier am Sonntag (26.4.2020): nicht online abrufbar.

APA-OTS-PRESSEAUSSENDUNG, Donnerstag, 23. April 2020

Initiative Denkmalschutz: Abriss des historischen AKH-Klinikgebäudes hat – trotz Erhaltungswürdigkeit (MA 19 bescheinigt) – begonnen! Stadt Wien gibt desaströses Vorbild ab. Seit 2018 gelten verschärfte Erhaltungsgebote. Nicht so für die Stadt selbst?

Wien (OTS) – 2018 hat die Stadtregierung die Bauordnung novelliert, um einen besseren Schutz für Altbauten außerhalb von Schutzzonen zu erreichen. Kurz vor Inkrafttreten der Novellierung gab es daher noch eine große Abbruchwelle in ganz Wien. Auch die historischen AKH Klinikgebäude (Lazarettgasse 14, 9. Bezirk) standen seit langem auf der Abrissliste des KAV, doch ließ man diese Frist bedenkenlos verstreichen. Könnte es sein, dass man darauf vertraute, man könne es sich „richten“? Seit 2018 unterliegen diese Gebäude nun der neuen Regelung, und wie erwartet hat die zuständige Magistratsabteilung 19 den Bauten Erhaltungswürdigkeit attestiert, sodass sie grundsätzlich erhalten werden müssten. Nach(!) Inkrafttreten der neuen Bauordnung ließ man Schieß- und Sprengübungen im Gebäude zu und die Außenfenster wurden ausgehängt. Alles mit dem Ziel, einen “derart schlechten Bauzustand” zu erreichen (gemäß § 60 (1) d Bauordnung), um doch noch die Abbruchbewilligung zu erwirken? Dieser Tage wurde mit dem Abriss begonnen und die Baupolizei (MA 37) bestätigte jetzt die Abbruch- Genehmigung für die ehemalige I. Medizinische (Interne) Klinik.

Letzte Hoffnung für die historische Kinderklinik (erb. 1909-1911)?

Das historische Gebäude der Kinderklinik, direkt gegenüber dem Lazarettgassenweg (aus der gleichen Bauzeit und ebenso vom berühmten Ringstraßenarchitekten Emil von Förster entworfen), ist weiterhin akut gefährdet. Unser Verein hofft, dass unsere laufende Petition “Rettet die historischen AKH-Kliniken!”, die vor kurzem vom Ausschuss in Behandlung genommen wurde, noch ein Umdenken bewirkt.

“Vorbild” Stadt Wien? Weitere Abrisskandidaten im 13./14. Bezirk

Abrisse sind beim Krankenhaus Hietzing, Versorgungsheim Lainz (Geriatriezentrum am Wienerwald) sowie beim ehem. Otto Wagner Spital Steinhof (Pavillon 8 und Fleischerei) zu befürchten. Hier werden ebenfalls seit vielen Jahren Gebäude baulich stark vernachlässigt.

Rückfragen & Kontakt:

Markus Landerer 0699/1024 4216 und Claus Süss 0676/740 43 27,
Initiative Denkmalschutz, www.idms.

Linktipp WienSchauen: Historische AKH-Kliniken: Petition gegen Abriss:
https://www.wienschauen.at/petition-gegen-abriss

Lese-Tipp: Georg Scherer, “AKH – Die historischen Kliniken des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Zwei bedeutende Werke des Ringstraßen-Architekten Emil von Förster sind akut gefährdet, nicht zuletzt, weil sie seit 1987 nicht mehr unter Denkmalschutz stehen”: in: “Denkma[i]l Nr. 26 / November 2019”, Seite 3-7 (siehe: https://www.initiative-denkmalschutz.at/zeitschrift).

Literaturtipp: Monika Keplinger, Die „Neuen Kliniken“ des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (1904–1923). Fragment einer Krankenstadt, siehe: https://www.bibliothekderprovinz.at/buch/6886
Grundlage des Buches bildet die Dissertation (2010): http://othes.univie.ac.at/11457

Ältere Presseaussendungen der Initiative Denkmalschutz:

10. Mai 2019, APA-OTS-Presseaussendung
Initiative Denkmalschutz: Historische Klinikgebäude beim AKH vor Abriss. Petition zur Rettung gestartet: www.wien.at/petition/online
Nach Bauordnungsnovelle 2018: Stadt Wien bei Erhaltungspflicht wieder schlechtes Vorbild für private Hauseigentümer?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190510_OTS0010

23. April 2012, Presseaussendung
Historische Klinikgebäude im AKH vor Abriss!
Im aktuellen Flächenwidmungsverfahren sind bedeutende Bauten vom Ringstraßenarchitekten Emil von Förster für den Abbruch vorgesehen!
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/historische-klinikgebaeude-im-akh-vor-abriss

24. April 2012, Stellungnahme
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 7988 im 9. Bezirk, Katastralgemeinde Alsergrund
Neues AKH, Universitätsfrauenklinik, “Neue Kliniken” und Umfeld
https://www.initiative-denkmalschutz.at/berichte/stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-alsergrund-2

 

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss!

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien

 

Weltmuseum Wien: Kulturgüter problematischer Herkunft

Weltmuseum Wien: Kulturgüter problematischer Herkunft. ORF-FERNSEHBERICHT (6 MIN): https://tvthek.orf.at/profile/Hohes-Haus/1264/Hohes-Haus/14050379/Kulturgueter-problematischer-Herkunft/14690519. Als Österreich noch ein großes Reich war, wurden Kunstgegenstände und Kulturgüter aus der ganzen Welt in der Residenzstadt Wien zusammengetragen und bildeten den Grundstock der heute weltweit berühmten Museen und Sammlungen. Doch viele dieser Gegenstände wurde geraubt, geplündert, oder haben eine andere problematische Erwerbsgeschichte. Seit längerem gibt es eine Diskussion, wie die Republik mit diesen Kunstgegenständen umgehen soll. Sollen etwa Museen Erwerbe aus der afrikanischen Kolonialzeit zurückgeben? +++ Weitere Medienberichte: “Geben ist schwieriger denn nehmen: Sollen Museen Erwerbe aus der afrikanischen Kolonialzeit zurückgeben? Die Debatte ist auch in Österreich entbrannt.” (Wiener Zeitung, 26.2.2020): https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/kultur/kunst/2052078-Geben-ist-schwieriger-denn-nehmen.html; Kuratorin will Debatten über Raubkunst fördern (Standard, 31.12.2020): https://www.derstandard.at/story/2000112771454/kuratorin-will-debatten-ueber-raubkunst-foerdern; “Als Mäzen unterstützte Nathaniel Rothschild den Ankauf der Benin-Bronzen” (Standard, 9.2.2020): https://www.derstandard.at/story/2000114295661/als-maezen-unterstuetzte-nathaniel-rothschild-den-ankauf-der-benin-bronzen; “Projekt Digital Benin: Als die Briten den Palast plünderten. Vor gut 120 Jahren erbeuteten britische Truppen bei einem militärischen Schlag gegen das Königreich Benin Tausende von Kunstobjekten” (Berliner Zeitung, 24.4.2020): https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/kolonialismus-digital-benin-als-die-briten-den-palast-pluenderten-li.81918; “Das Erbe kann wiederkommen: Afrikas neue Museen. Die Debatte um die Rückgabe von Kunst aus einstigen Kolonien befeuert ambitionierte Bauprojekte.” (Kurier, 20.6.2019): https://kurier.at/kultur/das-erbe-kann-wiederkommen-afrikas-neue-museen/400528561.

Villa Putz (Wien): Verfall der “Sauna im Garten” seit 1990er-Jahre

In der Nähe des Wiener Praters, im so genannten Pratercottage, versteckt sich in einem verwilderten Garten die im Jahr 1933 erbaute Villa Putz, die seit vielen Jahren verfällt. Dazu hat der ORF im “Studio 2” einem eigenen Beitrag gewidmet.

ORF-FERNSEHBEITRAG ANSEHEN (5 min):  https://tvthek.orf.at/profile/Studio-2/13890037/Studio-2/14140784/Sauna-im-Gruenen/15191113 (ORF 2, ‘Studio 2’-Beitrag von Rupert Reiter-Kluger, 29. Juni 2022, ‘Sauna im Grünen’).

Erbaut wurde die schlichte Villa in der Sportklubstraße 8 vom bekannten Architekten Franz Mörth, der auch 1957-60 das heute denkmalgeschützte Amtsgebäude der Arbeiterkammer in der Prinz Eugen-Straße 20-22 erbaut hat. Mörth hat die Villa im Auftrag der Molkereibesitzerin Josefine Putz erbaut, deren Initialen “JP” am Gartenzaun deutlich sichtbar sind. (Auch das Nachbargebäude Sportklubstraße 6, Ecke Kurzbauergasse 10 wurde von Mörth errichtet). Nach dem 2. Weltkrieg war hier kurz ein Büro der Österreichischen Kommunisten eingerichtet. Bekannt wurde die Villa in den 1950er-1970er Jahren als “Sauna im Grünen”, in der die bekannte Prominenz (auch Hollywood-Stars) ein und aus ging, wie Skistar Karl Schranz im ORF-Interview erzählt. Unter anderem fand am Pool im Garten eine Miss Austria Wahl 1968 statt. Von hier soll die Sauna ihren Siegeszug in Österreich angetreten haben, heißt es. Anwälte, Journalisten und Minister fanden sich ein. Seit den 1990er-Jahren verfällt die Villa immer mehr. Im Tatort-Film “Zwischen den Fronten” (mit Harald Krassnitzer und Adele Neuhauser) kann man das Innere des Hauses sehen (gedreht wurde im März 2012; ausgestrahlt wurde der Fernsehfilm am 17.2.2013). Im ORF-Beitrag wird auch Raphael Priglinger als Anrainer interviewt, der auch zugleich Bezirkspolitiker und Vorsitzender des Bauausschusses in der Leopoldstadt ist, und den schlechten Bauzustand bei der zuständigen Baupolizei gemeldet hat. Daraufhin kommt im ORF-Beitrag Gerhard Cech, Leiter der zuständigen Baupolizei der Stadt Wien (MA 37) zu Wort, der betont, dass die Hauseigentümer in Wien prinzipiell dazu verpflichtet sind, die Häuser in einem guten Zustand zu erhalten sind (gemäß § 129 Abs. 2 der Bauordnung für Wien), trotzdem verfällt die Villa immer mehr. Die Villa ist nicht denkmalgeschützt und steht in keiner Schutzzone der Stadt Wien, jedoch unterliegt das Gebäude seit der Bauordnungsnovelle 2018 prinzipiell einem Schutz, da es vor 1945 erbaut wurde. Zumindest muss die zuständige Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) die Erhaltungswürdigkeit des Gebäudes überprüfen (vgl. § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung für Wien).

Literatur/Linktipps:

Pratercottage-Blog:“Was vom Tage übrig blieb. Villa Putz, Sportklubstraße 8 (1933)”http://www.pratercottage.at/2012/07/18/was-vom-tage-uebrig-blieb

Fotos “Sportklubstraße 8” von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/albums/72157695635460111

Fotos vom Nachbargebäude Sportklubstraße 6 (Ecke Kurzbauerweg 10; ebenso von Franz Mörth errichtet) von Erich J. Schimek für die Initiative Denkmalschutz: https://www.flickr.com/photos/id_ejs/sets/72157669451778648

Kaiserstraße 31 Abriss (Wien): Anlass für Wunsch nach Änderung der Bauordnung

 

Medienberichte:

7. Juli 2022, Der Standard
Keine Sanierung: Abbruch eines Wiener Biedermeierhauses sorgt für Aufregung. Häufig wird bei alten Häusern mit wirtschaftlicher Abbruchreife argumentiert, bevor der Bagger anrollt. Die Wiener Grünen wollen das ändern: https://www.derstandard.at/story/2000137057788/abbruch-eines-wiener-biedermeierhauses-sorgt-fuer-aufregung

30. Juni 2022, Kurier
Biedermeierhaus schutzlos in der Schutzzone. Der Abriss eines historischen Baus im 7. Bezirk zeigt einmal mehr auf, wie zahnlos die bestehenden Regeln zum Erhalt historischer Gebäude sind: https://kurier.at/chronik/wien/biedermeierhaus-schutzlos-in-der-schutzzone/402058930

 

 

APA-OTS-Presseaussendung (www.ots.at), Initiative Denkmalschutz, 29. Juni 2022

Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die “wirtschaftliche Abbruchreife” kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die “wirtschaftliche Abbruchreife” dem Gebäude den Todesstoß, denn “die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.” So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Abs. 1 lit. d Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits. [Vgl. WienSchauen: Lücke auf Zeit (30.8.2019)]

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die “Reliefs der Straßenfassade” (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die “wirtschaftliche Abbruchreife” – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife”. Hier nur eine kleine Auswahl: KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser “wirtschaftlichen Abbruchreife” ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der “wirtschaftlichen Abbruchreife” und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433)
Verein Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
www.initiative-denkmalschutz.at
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien