Steinlechnergasse_2-4

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Lainz/Lainzerstraße, 9.6.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7859, Kat.G. Lainz (Wien-Hietzing)

für das Gebiet zwischen Titlgasse, Lainzer Straße, Linienzug 1-5, Verbindungsbahn, Versorgungsheimstraße, Waldvogelstraße Jagdschloßgasse und Linienzug 6-15

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt insbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden.

Im Planentwurf sind insbesondere folgende Objekte in der Höhenerstreckung nicht bestandsgenau gewidmet: Lainzer Straße 130, 132a, 158, 160, 162 (Gartenpalais de Pauli), 162a, 166 und 168 sowie Veitingergasse 2 und 8. Daher wird vorgeschlagen hier – wie auch in anderen hier nicht explizit ausgeführten Bereichen – eine bestandskonforme Widmung vorzusehen. Insbesondere für das dörfliche Giebelhaus in der Lainzer Straße 132 wird auch vorgeschlagen die Baufluchtlinien an den Bestand anzupassen.

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1030_Juchgasse_22

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Landstraße

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7980 im 3. Bezirk, Katastralgemeinde Landstraße

für das Gebiet zwischen Barichgasse, Boerhaavegasse, Juchgasse und Arenberggasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Beim Objekt Juchgasse 22 handelt es sich um das ehem. Israelitische Taubstummeninstitut, erbaut in der ausgehenden Gründerzeit im 1. Viertel des 20. Jh. (lt. Dehio: erbaut 1857-58 von A.E.(?) Baumgartner; 1926 umgestaltet). In seiner Mächtigkeit und Gliederung (ein Mitteltrakt mit zentraler, seichter Risalitbildung sowie Attikageschoß, flankiert von zwei Quertrakten) stellt dieser Bau einen typischen Vertreter eines monumentalen Gründerzeithauses dar. In diesem Sinne wäre auch der Erhalt dieses Monumentalbaues trotz seiner vereinfachten Fassadengliederung wünschenswert. Es wird daher vorgeschlagen das Objekt Juchgasse 22 bestandgemäß zu widmen (sowohl hinsichtlich der Baufluchtlinien als auch der Höhenwidmung).

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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Lainz/Jagdschloßgasse, 24.3.2011

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7198E im 13. Bezirk, Kat. G Lainz

für das Gebiet zw. Gobergasse, Sauraugasse, Jagdschloßgasse und Ratmannsdorfgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau hintangehalten.

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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Alsergrund

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7950 im 9. Bezirk, Kat. G. Alsergrund

für das Gebiet zwischen Widerhofergasse, Nußdorfer Straße, Alserbachstraße, Boltzmanngasse, Linienzug a-b und Widerhoferplatz

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt insbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau hintangehalten.

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1120_Albrechtsbergergasse_16

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Meidling

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7943 im 12. Bezirk, Kat. G Meidling

für das Gebiet zwischen Niederhofstraße, Aßmayergasse, Wilhelmstraße, Zeleborgasse, Ignazgasse, Krichbaumgasse und Bendlgasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung, also zur Gewährleistung des Bestandes, eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen. Dies gilt inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dadurch wird auch am ehesten der Anreiz für Abbruch und Neubau hintangehalten.

Das gesamte Plangebiet liegt in einem von der Stadt Wien bezeichneten Bereich „Schutzwürdigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit“ (vgl. Schutzzonenplan Wien, Grundlage für die flächendeckende Darstellung künftiger Untersuchungsgebiete, Stand 1996, siehe Beilage). Bedauerlicher Weise gab es in jüngster Zeit großflächige Abbrüche im Bereich zwischen Albrechtsbergergasse (Nr. 17*, 19, 21*, 23*) und Aßmayergasse (Nr. 30, 32*, 34*).

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Augarten: Runder Tisch ohne vertrauensbildende Maßnahmen zwecklos

Augarten-Initiativen fordern Baustopp während Gesprächen

Wien (OTS) – Erst heute Abend soll unter Beteiligung der Bürgerinitiativen ein Runder Tisch auf Einladung von Frau Mag. Vassilakou zum Thema Augarten stattfinden. Die Bürgerinitiativen haben ihre Bereitschaft zum Runden Tisch bekundet, jedoch Ergebnisoffenheit und Baustopp für die Konzerthalle der Wiener Sängerknaben gefordert. Zwar soll es Ergebnisoffenheit geben, doch ist dazu eine …

Begleitende vertrauensbildende Maßnahme notwendig

Ein echter, ergebnisoffener Dialog setzt voraus, dass durch weitere Baumaßnahmen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Stimmt der Bauwerber dem nicht zu, gibt er von vorneherein zu erkennen, dass er nicht bereit ist, auch nur einen Zentimeter von dem auf mehr als fragwürdige Grundlagen gestützten Bau abzurücken.

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Augartenspitz: Über den (Runden) Tisch ziehen lassen?

Später Versuch einer Bürgerbeteiligung beginnt als Farce

Wien (OTS) – Nach vielen Monaten soll es am Montag, dem 7.3., einen Runden Tisch geben. Die Bürgerinitiativen Freunde des Augartens und Josefinisches Erlustigungskomitee begrüßen das, allerdings nur bei der für echte Bürgerbeteiligung notwendigen Ergebnisoffenheit und Baustopp. Davon ist aber nun keine Rede. Dafür wurden so viele Beamte, Politiker und Baubetreiber geladen, dass man für ein paar Bürgervertreter nur ein Restplatzerl übrig hätte. Über das Bauprojekt soll nicht diskutiert werden, höchstens über die Oberflächengestaltung.

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Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Hietzing/Gobergasse

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7198E im 13. Bezirk

An den Bezirksvorsteher von Hietzing,
An die Mitglieder des Bauausschusses  der Bezirksvertretung Hietzing

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit letztem Donnerstag, den 10. Februar befindet sich der Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Nr. 7198E) in öffentlicher Auflage (Gebiet zwischen Gobergasse, Saurau­gasse, Jagdschloßgasse und Ratmannsdorfgasse). Unser Verein Initiative Denkmal­schutz hat nun erfahren, dass bereits morgen Montag, den 14. Februar der Bauausschuss des Bezirks beabsichtigt – nur 4 Tage nach Beginn der öffentlichen Auflage – eine abschließende Beschlussfassung für die Bezirksvertretung vorzunehmen. Für 9. März wäre vorgesehen – noch während der öffentlichen Auflagefrist für die Bürger – die Stellungnahme in der Bezirks­vertretungssitzung zu beschließen. Somit wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine unmöglich eine fundierte Stellungnahme auszuarbeiten und diese rechtzeitig den Bau­ausschuss­mitgliedern für ihren Meinungsbildungsprozess zur Kenntnis zu bringen.

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ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Neubau

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 A – Plan Nr. 7965) im 7. Bezirk, Kat. G Neubau

für das Gebiet zwischen Schottenfeldgasse, Seidengasse, Zieglergasse und Lindengasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung eine bestandsbezogene Widmung für die historischen Objekte sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen, inbesondere für Gebäude in Schutzzonen. Dieses Ziel (“Gewährleistung des Bestandes von Gebieten, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltenswürdig sind”) wird auch im Entwurf selbst definiert und – neben der Festsetzung von Schutzzonen – durch “bestandsorientierte Ausweisungen” erreicht (vgl. Erläuterungsbericht S. 4). In diesem Sinne sind inbesondere die einstöckigen Objekte Lindengasse 62 und Seidengasse 19 viel zu hoch gewidmet (Bauklasse IV 18 Meter), sodass ein wirkungsvoller Schutz nicht gewährleistet werden kann

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1130_Fasangartengasse31-45_Initiative-Denkmalschutz_2009

ID-Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Lainz/Fasangartengasse

Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (MA 21 B – Plan Nr. 7899) im 13. Bezirk, Kat. G Lainz

für das Gebiet zwischen Lainzer Straße, Linienzug 1-6, Würzburggasse, Dovskygasse, Geneegasse, Pacassistraße, Preleuthnersteig und Fasangartengasse

Der Verein Initiative Denkmalschutz gibt folgende Stellungnahme ab:

Grundsätzlich wird im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung eine bestandsbezogene Widmung für die historischen Objekte sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche vorgeschlagen, inbesondere für Gebäude in Schutzzonen.
Jedoch wird bei einigen Objekten im neuen Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes keine entsprechende Rücksicht genommen (so sind z. B. Lainzer Straße 125, 125A bzw. 127, 131, 135 bis 139 zu hoch gewidmet)

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