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Abbruch der Waisenhauskaserne in Klagenfurt

Waisenhauskaserne in Klagenfurt: Große Aufregung um Abbruch. Initiative Denkmalschutz bedauert Demolierung der städtebaulich so bedeutenden Anlage

Aufgebrachte Klagenfurter Bürger meldeten sich in den letzten Tagen bei der Initiative Denkmalschutz,  um über den Ihrer Meinung nach schändlichen Umgang mit historischer Bausubstanz in Ihrer Stadt zu berichten. Ein für das Klagenfurter Stadtbild wichtiger und historischer Bau wird derzeit in großen Teilen demoliert: Die ehemalige Waisenhauskaserne in der Deutenhofenstraße 1-3.

Die mächtige, einen weiten Hof rahmende Anlage geht in ihrem Ursprung auf das Jahr 1759 zurück und beherbergte mit der Feintuchfabrik des Johann von Thys eine frühe Fabriksgründung aus Maria-Theresianischer Zeit. Als Arbeitskräfte wurden Militärwaisen eingesetzt. Nach dem Niedergang des Unternehmens diente die Anlage als Kaserne und wurde mehrfach erweitert und umgebaut.

Kein Denkmalschutz um erfolgreichen Verkauf der Kaserne zu erleichtern?

Erst letztes Jahr zog das Militär endgültig aus und das Areal wurde an eine Investorengruppe verkauft. Das Denkmalamt hält nur das viel jüngere Stabsgebäude entlang der Deutenhofenstraße für erhaltenswert. Die die Anlage dominierenden Mannschaftsgebäude, die einen viel älteren Kern aufweisen, wurden für den Abbruch hingegen freigegeben. Bereits 1978 wurde nämlich per Ministerbescheid festgestellt, dass nur das historistische Stabsgebäude, jedoch nicht die Mannschaftsgebäude schutzwürdig sind. Das Denkmalamt wollte nun diese Meinung nicht mehr ändern, wiewohl dies grundsätzlich möglich wäre. Laut Kärntner Tageszeitung vom 24. Jänner berief sich das Denkmalamt auf die “Rechtssicherheit”, sodass nur ein gravierend neues Beurteilungskriterium eine neuerliche Unterschutzstellung rechtfertigen würde, welches aber nicht  vorliege. Gleichzeitig wird aber eingestanden, dass man heute vielleicht anders entscheiden würde.Wieso letzteres nicht ausreichen sollte, um neuerlich einen Denkmalschutz auszusprechen,  bleibt für uns unverständlich, zumal der seinerseitige Bescheid über 30 Jahre (!) alt ist. Hat die Politik  wieder erfolgreich interveniert?

Initiative Denkmalschutz fordert Land Kärnten und Stadt Klagenfurt auf, wirkungsvolle Instrumente zum Orts- und Stadtbildschutz zu entwickeln

Während in vielen Bundesländern mehr oder weniger wirkungsvolle Gesetze für den Erhalt des historischen Orts- und Stadtbildes bestehen, sieht das – zwar dem Namen nach vielversprechende, aber inhaltlich völlig unzureichende Kärntner Ortsbildpflegegesetz keinen Substanzschutz für Bauensembles vor. Sonst könnte auch das Land Kärnten respektive die Stadt Klagenfurt ganze städtebaulich bedeutende Ensembles – um ein solches handelt es sich hier unzweifelhaft – unter Schutz stellen (in unmittelbarer Nähe befindet sich die ehem. Feintuch und Wollzeugfabrik des Johann von Thys, Henselstraße 1, Lerchenfelderstraße 51). Das Land Kärnten entzieht sich hier leider seiner Verantwortung für das baukulturelle Erbe.

Kein Ortsbildschutz der den Namen verdient

Unter Ortsbildpflege und Ortsbildschutz wird in Kärnten nämlich primär das Regelwerk für ein geordnetes Anbringen von Plakatständern, Lagern von Verpackungsmaterialen, Aufstellen von Verkaufsständen etc. gesehen.

 

Presseaussendung, 3. Februar 2010
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Mag. Wolfgang Burghart, mobil: 0699 1007 7220
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